Murkraftwerk: Rechtsstreit über Fledermäuse

Der Naturschutzbund hat Strafanzeige gegen die Energie Steiermark als Betreiber des geplanten Grazer Murkraftwerks eingebracht: Fledermäuse würden durch das Kraftwerk um ihre Nester gebracht.

Im Streit über das geplante Grazer Murkraftwerk zwischen dem Betreiber - der Energie Steiermark - und Naturschützern wird ein weiteres skurriles Kapitel aufgeschlagen. Zuletzt wurde noch über die genaue Zahl der zu fällenden Bäume gestritten - mehr dazu in Murkraftwerk: „16.535 Bäume in Gefahr“ (24.11.2016) -, jetzt sind es Fledermäuse, die für den nächsten Rechtsstreit sorgen könnten.

Naturschutzbund: Schaum verstopft Nester

Konkret ist es PU-Schaum, der die Naturschützer zum Schäumen bringt und der den Naturschutzbund nun dazu brachte, Strafanzeige zu erstatten: Die Energie Steiermark habe nämlich die Winterquartiere von Fledermäusen in Bäumen entlang der Mur mit dem Schaum verstopft. Das verstoße nicht nur gegen das Forstgesetz, die Baumhöhlen stellten auch wichtige Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Tiere dar, sagt Johannes Gepp vom Naturschutzbund Steiermark.

Fledermaus Murkraftwerk

Rettet die Mur/Naturschutzbund

Gepp sieht in der Vorgehensweise eine Zerstörung von Quartieren streng geschützter Tierarten. Auch wenn die Baumhöhlen vor dem Verschließen mit dem Schaum untersucht werden, könnten Fledermäuse im Inneren leicht übersehen und eingeschlossen werden; außerdem sei dieses Verschließen der Höhlen mit PU-Schaum nicht in den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung enthalten, so Gepp.

Nach rechtlichen Vorgaben gehandelt

Bei der Energie Steiermark heißt es dagegen, dass die kritisierte Vorgehensweise im UVP-Verfahren genau so vorgeschrieben sei, um die Fledermäuse durch die Rodungsmaßnahmen eben nicht zu gefährden und damit sie sich vor den Rodungen neue Behausungen suchen können.

Fledermaus Umsiedelung Murkraftwerk

Energie Steiermark

Laut Energie Steiermark wurden die Bäume von Experten kontrolliert

Das Ausbringen des PU-Schaumes diene daher dem Schutz der Tiere und - so ein Sprecher der Energie Steiermark - sei sogar von Fledermausexperten durchgeführt worden. Die Auflagen im UVP-Verfahren und die Vorgaben des Naturschutzgesetzes seien demnach voll eingehalten worden, heißt es bei der Energie Steiermark.