Pyrotechnik: Tipps für sicheren Jahreswechsel
Grundsätzlich ist das Zünden aller pyrotechnischen Gegenstände, die keine Bezeichnung, Kategorienzugehörigkeit, Altersbeschränkung oder Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache haben, verboten. Bei der Verwendung von zugelassenen Feuerwerkskörpern muss je nach Kategorie unterschieden werden. Zur Kategorie F1 zählen beispielsweise Knallerbsen oder Partyknaller - diese dürfen nur von Personen verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
APA/Herbert Pfarrhofer
Raketen oder Knallfrösche hingegen zählen zur Kategorie F2 und dürfen erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr genutzt werden. Allerdings - wie unter anderem in Graz - nicht überall: „Im Ortsgebiet ist es ausnahmslos verboten diese pyrotechnischen Gegenstände zu verwenden - ebenso in der Nähe von Kirchen, Altersheimen, Tierheimen, Krankenhäusern etc. aber auch in geschlossenen Räumen. Bei Menschenansammlungen, wie das zu Silvester immer wieder vorkommt und weiters in der Nähe von Tankstellen“, so Herbert Fuik von der Landespolizeidirektion Steiermark.
Wichtig sei darüber hinaus, dass Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 nur einzeln und voneinander getrennt, also nicht gebündelt, angezündet werden dürfen.
Polizei „angewiesen, rigoros vorzugehen“
Für alle Artikel der Kategorien F3 und F4 ist eine behördliche Genehmigung einzuholen. Laut Fuik wird die Umsetzung der Gesetzesbestimmungen entsprechend kontrolliert - und zwar „im Zuge des Streifendienstes, weil wir die Erfahrung haben, dass jedes Jahr sehr viele Unfälle passieren - oft durch Leichtsinn, oft ist auch Alkohol im Spiel. Und da sind die Kollegen angewiesen, rigoros vorzugehen.“
Bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen: „Es gibt hier Verwaltungsstrafen und die Höchststrafen sind bis zu 10.000 Euro oder bis zu sechs Wochen Arrest. Es gibt natürlich auch gerichtlich strafbare Handlungen, wenn Körperverletzungen etc. durch diese Gegenstände verursacht werden.“