Neues Erbrecht verunsichert viele Steirer

Ab 1. Jänner gilt in Österreich ein neues Erbrecht. Um herauszufinden, wie sie ihren Nachlass künftig am besten regeln sollen, wenden sich momentan viele Steirer an die Notare.

Das neue Erbrecht bringt ab 2017 vor allem Änderungen, was den so genannten Pflichtteilanspruch betrifft und erstmals die Möglichkeit eines Pflegevermächtnisses. Keine wesentliche Verbesserung gibt es für Lebensgefährten.

Notare raten Lebensgfährten zu Testament

Es sei zwar nicht der große Ansturm wie zuletzt bei der Steuerreform, eine gewisse Verunsicherung in der steirischen Bevölkerung sei aber auch beim neuen Erbrecht zu bemerken, sagt der Grazer Notar Peter Wenger. Aufklärungsbedarf gebe es vor allem was das neue Erbrecht von Lebensgefährten betrifft: „Das neue Erbrecht für Lebensgefährten gilt nur unter den Voraussetzungen, dass der Lebensgefährte, oder die Lebensgefährtin, zumindest drei Jahre lang im gemeinsamen Haushalt mit dem verstorbenen Lebensgefährten gewohnt hat und wenn keine weiteren gesetzlichen Erben da sind. Hier sollte man unbedingt trotzdem ein Testament machen“, rät der Notar.

Erbrecht, Testament

APA/dpa/Hans Wiedl

Neu geregelt ist im Erbrecht ab 2017 das sogenannte Pflegevermächtnis für Verwandte die den Verstorbenen zu Lebzeiten über eine bestimmte Zeit gepflegt haben

Verunsicherung bei Auslandssteirern

Viele Fragen zum neuen Erbrecht kommen laut Wenger aber auch von Steirern, die im Ausland leben, sie haben jetzt nämlich die Möglichkeit, einer so genannten Rechtwahl: „Wenn ich als Österreicher in Deutschland lebe und dort sterbe, ist grundsätzlich deutsches Recht anzuwenden, auf mein Nachlassvermögen und auf die Abhandlung - wenn ich aber möchte, dass trotzdem österreichisches Recht anzuwenden ist, dann kann ich das auch letztwillig verfügen.“

Automatischer Geldanspruch bei Pflege

Erstmals eingeführt wird mit dem neuen Erbrecht ein gesetzliches Pflegevermächtnis. Ein automatischer Geldanspruch für Verwandte, die den Verstorbenen zu Lebzeiten über einen bestimmten Zeitraum gepflegt haben. Wenger sieht darin reichlich Stoff für Erbrechtsstreitigkeiten: "Weil wie viel steht zu? in welcher Höhe? Nachweis der Pflege und so weiter, da ist sicher noch viel Spielraum gegeben. Außerdem stellt sich die Frage: wie wird das einkommenssteuerlich behandelt? Des weiteren sind ja jetzt alle Schenkungen anzurechnen und auch hier wird es zu einigen Diskrepanzen kommen, glaubt der Experte.

Pflichteil nur noch für Nachkommen

Neu ist auch, dass der so genannte Pflichtteil nur noch Nachkommen, also etwa Kindern, aber nicht mehr Vorfahren wie den Eltern zusteht: „Das heißt, die Eltern sind, wenn man kein Testament macht, noch zu einem Drittel gesetzlicher Erbe, neben dem Ehegatten. Wenn der Ehegatte aber ein Testament zu Gunsten des überlebenden Ehegatten macht, sind die Eltern überhaupt nicht mehr zu berücksichtigen.“

Testament bei Scheidung automatisch aufgehoben

Nicht zuletzt wurden die Formvorschriften für Testamente verschärft, um Missbrauch zu vermeiden. Im Falle einer Scheidung wird das Testament künftig automatisch aufgehoben, sagt der Notar: „Das war bisher nicht so, wenn man vergessen hat, das Testament im Zuge der Scheidung, oder kurz danach, aufzuheben und derjenige ist verstorben, konnte der mit großer Wahrscheinlichkeit unerwünschte Fall eintreten, dass der geschiedene Ehegatte noch geerbt hat.“