SCS Seiersberg: Sonderverordnung beeinsprucht

Seit einer Gesetzesreperatur steht die Shoppingcity Seiersberg zwar auf legalem Fundament. Fraglich bleibt aber die Erteilung einer Einzelstandortgenehmigung, denn binnen der Begutachtungsfrist gab es etliche Argumente dagegen.

Erst Mitte November hat der Landtag eine Änderung des Straßenverwaltungsgesetzes beschlossen und damit beanstandete Rechtswidrigkeiten rund um die Shoppingcity Seiersberg beseitigt - mehr dazu in Gesetz legalisiert Shoppingcity Seiersberg (15.11.2106).

22 Stellungnahmen eingelangt

Gleichzeitig war von der Gemeinde Seiersberg-Pirka aber auch ein Antrag auf eine so genannte Einzelstandortgenehmigung gestellt worden - mehr dazu in SCS: Einzelstandortverordnung in Begutachtung (31.10.2016). Am Mittwoch ist die Begutachtungfrist dafür ausgelaufen und wie erwartet ist es innerhalb dieser Frist zu etlichen Beeinspruchungen gekommen.

Shopppingcity Seiersberg

ORF

Anrainer befürchten künftig noch mehr Verkehrs- und Lärmbelastung

Insgesamt sind 22 inhaltlich unterschiedliche Stellungnahmen eingelangt, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Anton Lang (SPÖ), unter anderem haben sich die Stadt Graz, das Verkehrsministerium, der Rechnungshof, die Wirtschaftskammer, die steirische Umweltanwältin und die Gemeinde Seiersberg-Pirka zu Wort gemeldet, aber auch Grazer Einkaufszentren, wie das Shoppingzentrum Nord, der Murpark und der Citypark.

Mehr Verkehr und Nachteile befürchtet

Bei einem Großteil der Stellungnahmen lässt sich eine eher ablehnende Haltung erkennen. „Kritisch“ gesehen wird die Einzelstandortverordnung von der Stadt Graz, unter anderem, weil dafür kein überörtliches Interesse zu erkennen sei. Das Verkehrsministerium bemängelt vor allem fehlende Verkehrs- und Lärmschutzlösungen. Die Grazer Einkaufszentren sehen die Shoppingcity Seiersberg bevorzugt und fürchten durch die Einzelstandortverordnung Nachteile. Die Bürgerinitiative Seiersberg glaubt, dass durch eine Sonderverordnung die Verkehrsbelastung für die Anrainer noch größer werde.

Argumente, die für eine Einzelstandortverordnung eingebracht wurden, bezogen sich vor allem auf die rund 2.000 Arbeitsplätze in der Shoppingcity.

Stellungnahmen werden geprüft

Die vorgelegten Argumente würden in den nächsten Monaten nun – teils auch unter Einbeziehung externer Experten – geprüft. Auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse werde die Landesregierung schließlich über die tatsächliche Erlassung einer Einzelstandortverordnung entscheiden, heißt es aus dem Büro von Anton Lang. Ob sich das noch im Jahr 2017 ausgehen wird, sei allerdings unklar.

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