Sozialer Halt kann Jugend-U-Haft vermeiden

Bei mehr als der Hälfte aller Jugendstraftäter kann in der Steiermark eine Untersuchungshaft vermieden werden. Stattdessen organisiert der Verein „Neustart“ Unterstützung durch das soziale Umfeld des Straftäters.

Soziale Arbeit mit Jugendlichen

Verein Neustart

Dieses erfolgreiche Modell ist in der Steiermark als eine von wenigen Modellregionen in Österreich erprobt worden.

Seit dem vergangenen Jahr ist die „Sozialnetzwerk-Konferenz“ sogar im Jugendgerichtsgesetz verankert - als Reaktion auf mehrere Fälle sexueller Übergriffe unter Jugendlichen in der Untersuchungshaft. Das Ziel, eine Alternative zur U-Haft anzubieten, sei über die Maßen erreicht worden, bilanziert der Verein „Neustart“.

Alle Stützen an einen Tisch

Pro Jahr führt der Verein „Neustart“ rund 50 „Sozialnetz-Konferenzen“ durch, das ist ein Drittel aller Konferenzen in Österreich. In Frage kommt diese Maßnahme bei Straftätern bis 21 Jahre, ausgenommen allerdings bei schwerwiegenden Delikten. Gleich in den ersten Tagen nach Verhängung der U-Haft holt der Konferenz-Koordinator von Neustart alle Menschen zusammen, die dem jugendlichen U-Häftling eine Stütze sein könnten: Eltern, Verwandte, Lehrer, Lehrherrn, aber auch professionelle Helfer, etwa von der Jugendhilfe.

Aufrütteln mit Plan

Die Aufgabe: Ein Plan muss erstellt werden, mit dessen Hilfe der Jugendliche bis zur Verhandlung auf freiem Fuß gestützt wird. Die Bereitschaft zur Mitarbeit sei in der Regel hoch, sagte die steirische Neustart-Chefin Susanne Pekler: „Es ist natürlich für jeden Jugendlichen ein massiver Schock und ein Eingriff in sein Leben, wenn es zu einer so harten Konsequenz kommt, dass er das erste Mal in U-Haft kommt. Das rüttelt auch die Familie und die Angehörigen auf.“

Unterstützung und Kontrolle

Kommt der Jugendstraftäter nach der Haftprüfung auf freien Fuß, sorge ein Bewährungshelfer dafür, dass der Plan auch ungesetzt wird, sagte Pekler. „Wir haben hier ganz klassisch zwei Aufgaben: Das eine ist Unterstützung und Ermöglichen für den Jugendlichen, das andere ist aber auch ganz klar Kontrolle.“

Erfolg in mehr als 50 Prozent

Das heißt: Regelmäßigkeit beim Schulbesuch, bei der Arbeit, beim abendlichen Nachhause-Kommen Auch das gelingt in den meisten Fällen. Die Statistik zeigt, dass in mehr als 50 Prozent der Fälle so eine Haft verhindert werden kann.

„Der überwiegende Teil schafft es bis zur Hauptverhandlung, nicht wieder straffällig zu werden. Der wirkliche Erfolg ist, wenn es in der Hauptverhandlung möglich ist, dass das Gericht auch hier ohne Haftstrafe auskommt und die Maßnahmen, die angelaufen sind, die schon greifen, dann festschreibt als Weisung“, so Pekler.

Auf Grund dieses Erfolgs arbeiten die Experten jetzt an Modellen, die im Maßnahmenvollzug, also in der Haft, angewandt werden sollen.

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