Einkommensgrenze für Geringfügige fällt weg
Es ist eine Neuerung, die vor allem Frauen betrifft - und da wiederum viele, die in Karenz sind: Bisher durfte man als geringfügig Beschäftigte nicht mehr als 32 Euro pro Tag verdienen. Diese starre Regelung hat eine Beschäftigung - zum Beispiel im Handel, im Außendienst als Pharmareferentin oder auf Messen - oft sehr eingeschränkt.
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Neue monatliche Verdienstgrenze
Ab sofort gibt es diesen Tagessatz jedoch nicht mehr. Stattdessen wird die Verdienstgrenze monatlich gezogen - heuer liegt sie bei 425 Euro. Birgit Klöckl vom Frauen- und Gleichstellungsreferat der Arbeiterkammer sieht darin große Vorteile: „Grundsätzlich bedeutet das eine flexiblere Einteilung. Denn wenn der Tagessatz überschritten wurde, musste man früher das Arbeitslosengeld zurückzahlen. Das wird nun künftig zu weniger Problemen führen.“
Die geringfügige Mitarbeit - egal ob im Arbeiter-, Angestellten- oder Führungsbereich - sei enorm wichtig, denn sie ermögliche es Frauen, neben den familiären Verpflichtungen nicht ganz den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu verlieren und so jobfit zu bleiben, betont die Frauenreferentin.
Klöckl rät zur Selbstversicherung
Außerdem rät Klöckl allen geringfügig Beschäftigten, sich selbst zu versichern: „Wenn man die Möglichkeit hat, kann man sich um 60 Euro im Monat selbst versichern. Dafür hat man die Kranken- und Pensionsversicherung quasi dazugekauft.“ Gerade Frauen seien laut Klöckl mit zunehmendem Alter häufiger existenz- und armutsgefährdet - deshalb würde sich diese monatliche Investition auf alle Fälle für die Zukunft lohnen.