Freispruch nach Facebook-Lapsus bei BP-Wahl

Mit einem Freispruch ist am Donnerstag in Graz ein Prozess gegen einen Beisitzer des ersten Durchgangs der Hofburg-Wahl zu Ende gegangen. Der Richter sprach den Mann vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses frei.

Der Umstand, dass er das Gemeindeergebnis vor Wahlschluss auf Facebook gepostet hatte, hatte den Mann vor Gericht gebracht. Der Mann war in den vergangenen 20 Jahren bei diversen Wahlen als Beisitzer oder Vertrauensperson tätig - so auch am Tag des ersten Durchgangs der Bundespräsidentenwahl, dem 24. April 2016.

Zweieinhalb Stunden vor Wahlschluss

Da war der Mann als Beisitzer Mitglied der Wahlkommission in einer Gemeinde im Bezirk Graz-Umgebung. Und er hatte er bereits um 14:31 Uhr auf Facebook ein Foto des Gemeindeergebnisses gepostet, rund zweieinhalb Stunden vor Wahlschluss. Am Donnerstag stand der Mann deshalb im Grazer Straflandesgericht vor dem Richter.

Aus Versehen

Der Angeklagte meinte vor Gericht, er habe lediglich ein Foto der Wahlkommission hochladen und seine Facebook-Freunde darüber informieren wollen, dass die Stimmen in seiner Gemeinde fertig ausgezählt seien. Dass aus Versehen ein weiteres Bild mit dem Ergebnis hochgeladen wurde, sei ihm erst später zu Hause aufgefallen. Er habe das Foto daraufhin sofort gelöscht.

Ergebnis per E-Mail üblich

Die Staatsanwältin wollte wissen, warum er das Bild überhaupt angefertigt habe. Darauf antwortete der Angeklagte, er müsse das Ergebnis nach der Auszählung per E-Mail an die Bezirkspartei schicken. Dies sei bei allen Parteien üblich.

Freispruch

Der Richter sprach den Angeklagten frei, da der Irrtum nachvollziehbar sei. Außerdem sehe der abfotografierte Zettel mit dem Ergebnis nicht danach aus, als sollte er veröffentlicht werden, meinte der Richter - nicht zuletzt deshalb, weil der Name des ÖVP-Kandidaten Andreas Khol falsch geschrieben gewesen war. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.