Hannes Kartnig trägt wieder Fußfessel

Hannes Kartnig, Ex-Präsident von Sturm Graz, muss den Rest seiner Freiheitsstrafe, die gegen ihn unter anderem wegen Betrugs verhängt worden ist, offenbar nicht mehr in Haft absitzen. Kartnig wurde wieder die Fußfessel bewilligt.

Ursprünglich wurde Hannes Kartnig zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, Teile des Prozesses wurden aber wiederholt, die Strafen teils wieder herabgesetzt - mehr dazu in Fünf Jahre unbedingte Haft für Hannes Kartnig (16.2.2012) sowie in Weitere vier Jahre Haft für Kartnig (10.11.2014) und in Strafe für Kartnig auf drei Jahre reduziert (4.8.2015).

Fußfessel im Dezember bewilligt

Zunächst wurde Kartnig eine Fußfessel gewährt, weil er aber immer wieder gegen die Auflagen verstieß, wurde sie ihm wieder abgenommen - mehr dazu in Kartnig in Oper: Vollzugsdirektion prüft jetzt genauer (20.10.2014) sowie in Fußfessel aberkannt: Kartnig muss in Haft (29.10.2014).

Seither hat Kartnig mehr als die Hälfte seiner Strafe in Haft verbüßt und auch einen Teil des Schadens wieder gut gemacht. Seine Reststrafe beträgt noch rund ein Jahr, womit er auch Anspruch auf eine Fußfessel hat. Bereits im Dezember wurde ihm die Fußfessel daher erneut bewilligt, berichtet die „Kleine Zeitung“ am Freitag online. Schon davor war Kartnig als Freigänger unterwegs und in der Firma seines Sohnes beschäftigt. Besondere Auflagen muss er nach Auskunft der Justizanstalt Graz-Jakomini keine erfüllen.