Zweitheizungsverbot für Großraum Graz
dpa/Horst Ossinger
Laut einer Aussendung der KPÖ liegt die Feinstaubbelastung seit Donnerstag an vier von ingseamt sechs Grazer Messstellen deutlich über dem erlaubten Grenzwert. Eine Besserung sei nicht abzusehen, solange die kalte und windarme Wetterlage andauere.
Verbesserungen nicht erwartet
Aufgrund der aktuellen Feinstaubbelastung rechnet auch die Fachabteilung für Technische Umweltkontrolle und Luftgüteüberwachung des Landes Steiermark in nächster Zeit nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation im Gebiet rund um Graz.
Aktualisierungen
zum Zweitheizungsverbot werden täglich um gegen 12.00 Uhr auf der Homepage des Landes Steiermark gegeben.
Um einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung zu verhindern, ist es mit Ablauf des Sonntags (00.00 Uhr) verboten, händisch beschickte Öfen für feste Brennstoffe zu betreiben, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, das Haus oder die Wohnung zu beheizen (Zentralheizungsanlage, Fernwärme, Gas- oder Ölheizung).
Kachelöfen ausgenommen
Von dem Verbot ausgenommen sind Kachelöfen. Darüber hinaus ersucht das Land jedoch, dennoch auf den Betrieb des Kachelofens zu verzichten und Fahrten mit dem eigenen Auto nach Möglichkeit zu vermeiden.