Schickhofer sagte im Straner-Prozess aus

In Leoben ist am Donnerstag der Prozess gegen Johann Straner, den Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, fortgesetzt worden. Der steirische SPÖ-Chef und Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer sagte als Zeuge aus.

In dem Prozess gegen den einstigen Fohnsdorfer Ortschef geht es um Amtsmissbrauch und Untreue: Straner soll unter anderem Projekte ohne Beschluss am Gemeinderat vorbei finanziert haben, auch Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Therme Fohnsdorf tauchten immer wieder auf - mehr dazu in Straner-Prozess mit Zeugenaussagen fortgesetzt (28.11.2016). Thema sind in diesem Punkt Finanzierungszusagen der Landes-SPÖ.

Schickhofer: Befragung zu Aqualux-Finanzierung

Am Nachmittag wurde der jetzige Chef der SPÖ Steiermark, Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer zu den Vorgängen rund um die Gemeindekredite für die Therme Fohnsdorf befragt. Vor allem interessierte das Gericht, ob die Genehmigungspflicht für das Geld durch die Aufsichtsbehörde Thema bei Gesprächen mit dem Angeklagten war oder nicht: „Ich habe sicher nie gesagt, dass man keine Genehmigung braucht“, erklärte Schickhofer daraufhin.

Konkret ging es um zwei Kredite in der Gesamthöhe von drei Millionen Euro für den Bau der Therme, die erst im Nachhinein von der Aufsichtsbehörde bewilligt worden waren. Weil die Ereignisse aber schon mehr als zehn Jahre zurückliegen, könne er sich auch nicht mehr ganz genau erinnern, so Schickhofer.

„Von der Genehmigungspflicht ausgegangen“

Schickhofer war in einer Abteilung der Landesregierung für die obersteirischen Gemeinden zuständig gewesen. Straner hatte die beiden Kredite erst im Nachhinein bewilligen lassen, offenbar war es zumindest aus seiner Sicht nicht klar, ob das überhaupt nötig sei. Nach seiner Aussage hatte sich Schickhofer seinerzeit zu diesem Thema gar nicht geäußert. Auch bei seiner Befragung durch das Gericht erklärte der Politiker lediglich, es habe „unterschiedliche Auffassungen“ über dieses Thema gegeben, aber er sei „von der Genehmigungspflicht ausgegangen“.

„Das Geld ist längst ausgegeben gewesen, als die Fachabteilung die Kredite zur Begutachtung bekommen hat. Sind Sie aus allen Wolken gefallen oder war das wurscht?“, interessierte sich Staatsanwalt Walter Plöbst. „Wurscht war das nie“, antwortete Schickhofer.

Positiver Regierungsbeschluss trotz negativem Urteil

Man habe den Kredit genehmigt, aber der Stadt klargemacht, dass ein Sanierungsprogramm gefahren werden muss. „Ist Ihnen etwas anderes übrig geblieben? Das Geld war ja schon weg“, antwortete Plöbst. „Idealtypisch hätte das Geld erst nach der Genehmigung ausgegeben werden dürfen“, räumte der Politiker ein.

Ein Beamter der Gemeindeaufsicht sagte während des Prozesses aus, dass er im Jahr 2006 die Garantieerklärung der Gemeinde Fohnsdorf in zweistelliger Millionenhöhe für eine Annuitätenanleihe der Thermengesellschaft negativ beurteilte - wenig später sollte dann aber ein positiver Regierungsbeschluss vorzubereiten gewesen sein. Von der Landesregierung gab es fünf Millionen Euro, um die Therme zu finanzieren, 26 Millionen kamen über Kredite, die dann nicht mehr bezahlt werden konnten.

Befragung zu ÖBB-Arbeitsvertrag

Neben der Thermenfinanzierung geht es in dem Prozess auch um ein zweites Großprojekt - das Einkaufszentrum Arena. Hier wollte auch eine Kinokette einziehen, die von der Lustbarkeitssteuer befreit wurde. Der dritte Punkt dreht sich um einen Arbeitsvertrag zwischen Johann Straner und den ÖBB, wo er beschäftigt war. Für seine Tätigkeit als Bürgermeister war Straner bei den ÖBB zu 50 Prozent freigestellt.

Urteil nicht vor Februar

Damit er das Bürgermeisteramt zu 100 Prozent ausüben konnte, ohne sein Beschäftigungsverhältnis bei der Bahn zu verlieren, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner sozusagen als Leiharbeiter. Straner soll diese entsprechende Vereinbarung selbst unterschrieben haben. Weitere Zeugen sollen befragt werden. Ein Urteil wird es nicht vor Mitte Februar geben.