Graz-Wahl: Vorgezogener Wahltag am Freitag

Am 5. Februar wählt Graz einen neuen Gemeinderat. Für all jene, die am Wahlsonntag verhindert sind, findet an diesem Freitag ein vorgezogener Wahltag statt, bei dem man in ausgewählten Wahllokalen seine Stimme abgeben kann.

Grazer Uhrturm

APA/Hans Klaus Techt

In 18 Wahllokalen kann schon am Freitag gewählt werden

In 18 ausgewählten Wahllokalen in Graz kann am Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr unabhängig vom Wohnort vorzeitig die Stimme für die Gemeinderatswahl abgegeben werden. Der Zugang ist unbürokratisch gestaltet: Man muss ausschließlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen können. Zur vorgezogenen Stimmabgabe nicht berechtigt sind allerdings in Graz lebende Nicht-EU-Bürger und alle, die schon eine Wahlkarte beantragt haben.

Die Kuverts werden dann in versiegelten Behältern in einem Tresor in einem versperrten Raum eingelagert und laut Wahlreferent Wolfgang Schwartz mit besonderer Vorsicht behandelt: Bei ihnen handelt es sich um die üblichen blauen Wahlkuverts, die nicht verklebt werden und daher sogar leichter zu manipulieren wären als Briefwahlkarten.

„Besonderer“ Wahlsprengel 0816

Die Stimmen des vorgezogenen Wahltages müssen laut Paragraf 67 der Grazer Gemeindewahlordnung ununterscheidbar in ein anderes Wahlergebnis einbezogen werden. Die Stadtwahlbehörde beschloss daher, diese dem besonderen Wahlsprengel 0816 im Bezirk St. Peter zuzuweisen - dieser Sprengel ist von Haus aus ein besonderer, da er einer von zweien ist, die in einem Pflegeheim angesiedelt sind.

Auch alle aus den 27 Wahlkartenwahllokalen sowie die von den „fliegenden“ Wahlbehörden gesammelten Stimmen werden in diesen besonderen Sprengel einfließen. Bei der vergangenen Gemeinderatswahl im November 2012 wurden daher in diesem einen Sprengel mehr als 8.800 Stimmen gezählt, was weit über die Zahl der eigentlich Wahlberechtigten in diesem Sprengel hinausgeht - und im Bezirk St. Peter 15.528 abgegebene Stimmen bei 12.040 Wahlberechtigten, also eine Beteiligung von fast 129 Prozent.

Wahlkarten bis 1. Februar zu beantragen

Wer am Wahltag verhindert ist, dem bleibt noch das Ausweichen auf die Briefwahl. Der Antrag muss bis 1. Februar gestellt sein, anschließend kann die Wahlkarte bis 3. Februar, 12.00 Uhr, in einer der Servicestellen des Magistrats abgeholt werden. Die Wahlkarte muss dann fristgerecht zur Auszählung am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr bei der Stadtwahlbehörde oder den Sprengelwahlbehörden eingelangt sein - andernfalls wird sie für ungültig erklärt.

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Gemeinderatswahl in Graz

Bis zum 5. Februar werben die Parteien noch fleißig um Wähler, um ihre Ziele auch erreichen zu können.

Kaum Vorhersagen möglich

Am Wahltag selbst öffnen die ersten Lokale schon um 7.00 Uhr, Wahlschluss ist um 16.00 Uhr. Vorhersagbar ist eigentlich nur eines - dass kaum etwas vorhersagbar ist: Bei der letzten nationalen Wahl war Graz mehrheitlich grün, bei der Gemeinderatswahl teils KPÖ-tiefrot, teils schwarz, teils blau - mehr dazu in Wählerverhalten kaum vorhersagbar. Diese Karte veranschaulicht, wie die Grazer 2012 nach Wahlsprengeln gewählt hatten:

Wahlbeteiligung sank weiter

Die Wahlbeteiligung bei der Gemeinderatswahl 2012 ging im Vergleich zur letzten Wahl davor (2008) weiter zurück und lag nach Auszählung der Wahlkarten bei 55,47 Prozent - 2008 waren es 57,9 Prozent. Bei der Grazer Gemeinderatswahl am 5. Februar sind 222.856 Männer und Frauen wahlberechtigt - so viele wie noch nie - mehr dazu in Graz-Wahl: 222.856 Wahlberechtigte.

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