Weiter Zweitheizungsverbot im Großraum Graz

Das seit Dienstagnacht im Großraum Graz geltende Zweitheizungsverbot bleibt aufgrund der Feinstaubbelastung weiterhin in Kraft. Die Feinstaubwerte sind anhaltend hoch und lagen zuletzt immer wieder über den Grenzwerten.

„Es ist auch in den nächsten Tagen nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation zu rechnen. Um einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung zu verhindern“, bleibe es weiterhin verboten, händisch beschickte Öfen für feste Brennstoffe zu betreiben, wie es in einer Mitteilung des zuständigen Referates für Luftreinhaltung des Landes heißt.

Kachelöfen ausgenommen

Das Zweitheizungsverbot gilt in Graz sowie den südlichen Umlandgemeinden Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten und Seiersberg-Pirka. Vom Verbot ausgenommen sind Kachelöfen, doch das Land ersucht, auch auf diese Öfen zu verzichten sowie das Auto nach Möglichkeit stehen zu lassen. Die Maßnahme gilt bis zur Aufhebung.

Erst vor wenigen Tagen aufgehoben worden

Erst vergangene Woche hatte das Verbot für mehrere Tage gegolten, da die Werte zu hoch waren - mehr dazu in Zweitheizungsverbot für Graz aufgehoben (26.1.2017). Natürliche Ursachen sind mitunter die Inversionslage beim Wetter und die Beckenlage der Stadt, doch Hausbrand- und Verkehrs-Emissionen verstärken die Feinstaub-Problematik.

Laut dem Verkehrsclub Österreich wurde der Grenzwert im Jänner in Graz am häufigsten überschritten. Je nach Messstelle seien es 18 bis 20 Tage gewesen, an denen der Grenzwert höher als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter betrug. Das bestätigt auch die Luftgütezentrale. So sei etwa in Graz-West der Grenzwert an 18 Tagen im Jänner überschritten worden, in Graz-Süd an 20 Tagen.

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