Ausweiskontrollen: Taxi-Innung ist skeptisch

Taxifahrer, die Personen aus dem Ausland über die Grenze nach Österreich bringen, sollten in Zukunft die Ausweise kontrollieren. Das steht im neuen Regierungsprogramm. Die Taxi-Innung zeigt sich skeptisch.

Im überarbeiteten Regierungsprogramm wird unter anderem die Erweiterung der Bestimmungen des Paragrafen 111, des Fremdenpolizeigesetzes, auf alle gewerblichen Beförderungsunternehmen angekündigt. Das würde bedeuten, dass künftig auch Taxiunternehmen Identitätskontrollen bei grenzüberschreitenden Fahrten durchführen müssten.

Taxi-Innung fordert Anlaufstelle an der Grenze

Konkret wären Taxilenker dazu angehalten, sich zu vergewissern, ob die zu befördernde Person über die erforderlichen Reisedokumente und eine Berechtigung zur Einreise nach Österreich verfügt. Peter Lackner, Geschäftsführer der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Steiermark, sieht das aber anders: „Wenn entsprechende Gesetzesvorgaben in Kraft treten und es tatsächlich zu einer grenzüberschreitenden Fahrt kommt, dann muss es eine Anlaufstelle bei der Grenze geben“, fordert Lackner.

Zwar komme es kaum vor, dass ein Taxi aus dem Ausland Fahrgäste nach Österreich befördere. Falls doch, habe ein Taxilenker aber nicht die Kompetenz, zu kontrollieren, ob beispielsweise ein syrischer Flüchtling über legale Papiere verfügt, ob sie gefälscht sind und ob seine Identität mit den Papieren übereinstimmt.

Keine Kontrolle bei Fahrten in Österreich

Was absolut nicht denkbar sei, seien Personenkontrollen im Inland, sagt Peter Lackner. „Wie mache ich es dann? Muss ich von jedem Fahrgast die Papiere kontrollieren oder in diskriminierender Form nur jemanden der ausländisch wirkt oder jemanden der vom Flughafen wegfährt?“ stellt der Vertreter der Taxifahrer in den Raum. Dazu komme in Tarifgebieten die geltende Beförderungspflicht.