Lebenslange Haft wegen Mordes an Ex-Frau

Ein gebürtiger Bosnier ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an seiner geschiedenen Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin begann den Prozess mit kurzen Zusammenfassungen der Aussagen der Zeugen am ersten Verhandlungstag - mehr dazu in Mord an Ex-Ehefrau: Prozess vertagt (10.1.2017). Auf die mehrfache Frage, ob er dazu etwas sagen möchte, antwortete der Angeklagte immer nur knapp mit „Nein“ oder „Ich kann mich nicht erinnern“.

Im Zuge der Befragung eines Jugendfreundes wurde dann versucht, die komplexe Vorgeschichte zu klären: Es ging dabei um die erste Frau des Mannes und einen Sohn aus dieser Ehe in Bosnien, aber auch um zwei weitere Kinder, die der Angeklagte mit seiner zweiten Frau - dem späteren Opfer - hatte, und die bei zwei Unfällen ums Leben gekommen waren.

„Immer netter Mann“ und „guter Vater“

Auch ein Streit über Schulden wurde thematisiert - ebenso die Frage, ob der Angeklagte sich in Bosnien vorsätzlich eine Waffe besorgt hatte. „Davon weiß ich nichts“, so der Zeuge, der den 54-Jährigen als „immer netten Mann“ und einen „guten Vater“ bezeichnete.

„Er hat mit sechs Schüssen seine Ex-Gattin getötet, wie passt das zusammen?“, fragte eine beisitzende Richterin nach. Der Zeuge antwortete: „Er war nicht gesund.“ Auch der Bruder des Angeklagten war geladen - er bezeichnete ihn als „guten Bruder“; vom Waffenbesitz habe er nichts gewusst, auch Gewalttätigkeiten seien ihm nicht aufgefallen.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Im Blut des Angeklagten wurden nach der Tat sieben Medikamente festgestellt, darunter fünf Psychopharmaka, eines davon war offenbar überdosiert. Der Verteidiger wollte vom Gutachter wissen, ob dadurch möglicherweise die Tat und die Erinnerungslücken ausgelöst wurden - mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, so der Arzneimittel-Sachverständige: Die Medikamente hätten mit dem Verhaltensverlauf des Mannes an diesem Tag nur sehr wenig zu tun.

Der Angeklagte selbst bekannte sich zwar schuldig, gab aber immer wieder an, sich weder an die Tat noch an den gesamten Monat davor inklusive Waffenkauf erinnern zu können. Er erklärte, dass er nie gewalttätig gegen seine Frau oder Kinder gewesen sei. „Sie haben nichts getan, waren liebevoll und freundlich, und dann die Schüsse aus nächster Nähe auf eine am Boden liegende Frau - wie passt das zusammen?“, fragte ihn die Richterin. „Ich kann mich nicht erinnern“, antwortete der Angeklagte weiterhin stereotyp.

Berufung angekündigt

Die Geschworenen befanden den 54-Jährigen einstimmig für schuldig, ebenso einstimmig erklärten sie ihn für zurechnungsfähig. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, kündigte jedoch sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.