Weltkrebstag will Bewusstsein schaffen

Zum Weltkrebstag am 4. Februar stehen die Vorbeugung und der Umgang mit der Krankheit im Fokus. In der Steiermark macht man neben einem Gratis-Impfprogramm u.a. auf ein Gesetz zur Unterstützung Betroffener aufmerksam.

In der Steiermark leben knapp 45.000 Menschen mit einer Krebserkrankung. Viele von ihnen wünschen sich einen Teilzeit-Wiedereinstieg in den Beruf. Nachdem sich die Österreichische Krebshilfe über viele Jahre für eine gesetzliche Regelung starkgemacht hatte, wird die sogenannte „Wiedereingliederungs-Teilzeit“ nun ab Juli gesetzlich geregelt.

Krebs

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Der Weltkrebstag findet jährlich am 4. Februar statt. 2017 lautet das weltweite Motto „Wir können – Ich kann...“ (... um Rat fragen!). Es steht dafür, dass Menschen durch einen gesunden Lebensstil dazu beitragen können, vielen Krebsarten vorzubeugen

„Wichtiger Schritt in der Genesung“

Derzeit sieht die gesetzliche Lage noch vor, dass eine Person entweder völlig gesund und damit arbeitsfähig ist - oder krank und somit im Krankenstand zu sein hat. Vor allem bei chronischen Erkrankungen gäbe es allerdings eine Art Zwischenstufe.

Vielfach treffe das auf Menschen mit einer Krebserkrankung zu, macht Christian Scherer, Landesgeschäftsführer der Österreichischen Krebshilfe Steiermark, am Weltkrebstag aufmerksam: „Man ist gerade in dieser Übergangsphase, wenn die Therapie aus ist, wenn man wieder die Schritte nach Außen wagt, sehr verletzlich und sicher nicht so leistungsfähig, wie man es vorher war - und trotzdem ist das so ein wichtiger Schritt in der Genesung.“

„Bedeutsam für seelisches Gleichgewicht“

Die Arbeit sei ein „Bedürfnis, das von den Patienten ausgeht. Man glaubt gar nicht, wie bedeutsam es für das seelische Gleichgewicht einer krebskranken Person ist, die ehemals ausgeübte Erwerbsarbeit wiederzuerlangen. Das ist ein so deutliches Signal gegenüber sich selbst und der Umwelt, dass man auf dem Weg zurück zur Normalität ist“, so Scherer.

Laut dem neuen Gesetz können chronisch kranke Menschen eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit dem Dienstgeber vereinbaren - und zwar für die Dauer von ein bis sechs Monaten mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von bis zu drei Monaten. Entscheidend sei, so Scherer, dass es immer eine Konsenslösung sein müsse, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mitgetragen wird.

Geringe HPV-Impfungszahlen in der Steiermark

Nicht nur im Bereich des Umgangs mit Krebs wird etwas getan, auch in der Vorbeugung gibt es in Österreich Möglichkeiten wie etwa die Impfung gegen sogenannte Humane Papillomviren (HPV): Sie ist seit 2014 in Österreich kostenfrei für alle Neun- bis Zwölfjährigen, für 13- bis 15-Jährige ist sie vergünstigt.

HPV Impfung

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Seit 2014 ist die zweiteilige HPV-Impfung für Neun- bis Zwölfjährige kostenfrei

Dennoch sind die Impfzahlen in der Steiermark alarmierend gering: Mit Stichtag Freitag haben laut Landesimpfstelle in der Steiermark nur knapp über 30 Prozent der in den Jahren 2003 bis 2006 geborenen Kinder die zwei HPV-Teilimpfungen erhalten.

Vermeidung von 700 Krebsfällen jährlich möglich

Die Leiterin der steirischen Landesimpfstelle, Marianne Wassermann-Neuhold, betont: „Leider wird die Impfung noch viel zu wenig angenommen.“ Dieser Umstand könnte damit zusammenhängen, dass die Impfung vor allem gegen sexuell übertragbare Krankheiten schützt, die man mit den jungen Patienten nicht in Zusammenhang bringen würde.

So schützt die Impfung zu 90 Prozent vor Genitalwarzen und Krebserkrankungen - allen voran der Gebärmutter, aber auch in Mund und Rachen. 700 Krebsfälle jährlich könnten so laut Schätzungen in Österreich vermieden werden. Auch in anderen Teilen Österreichs wird oft weniger als die Hälfte der Kinder geimpft.

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