Anklage wegen Mordes nach Leichenfund

Ein halbes Jahr nach dem Fund einer Leiche in einem Wald bei Judenburg wird der Ziehsohn des Opfers wegen Mordes angeklagt. Vor Gericht steht auch ein Freund des Verdächtigen - er soll geholfen haben, die Leiche verschwinden zu lassen.

Im August des Vorjahres wurde die Leiche eines 70 Jahre alten Kärntners im steirisch-kärntnerischen Grenzgebiet gefunden: Die Leiche des seit dem Frühjahr 2015 abgängigen Mannes aus Bad St. Leonhard wurde einbetoniert in einem Wald entdeckt. Der 30 Jahre alte Ziehsohn des Mannes steht unter Verdacht, den Kärntner im Streit um Vermögenswerte erstochen zu haben – mehr dazu in Einbetonierte Leiche: Ziehsohn in Haft (12.8.2016).

Angeklagter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Leoben erhob jetzt Mordanklage gegen den Steirer, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt. Auch sein gleichaltriger Freund muss sich vor Gericht verantworten: Er soll geholfen haben, die Leiche zu beseitigen. Ihm wird die Störung der Totenruhe, aber auch Betrug vorgeworfen, denn kurz nach dem Tod des Kärntners sollen sich die Beschuldigten mit der Kreditkarte des Opfers in einem slowakischen Stripclub vergnügt haben.

Tatortermittler Leiche Wald

LPD Kärnten

Die Leiche wurde im Sommer des Vorjahres in einem Wald gefunden

Verteidigerin spricht von Unfall

Nicht von Mord, sondern von einem Unfall spricht dagegen die Strafverteidigerin des Angeklagten, die Grazer Anwältin Karin Prutsch: Ihr zufolge sei es das Opfer gewesen, das mit einem Messer auf ihren Mandanten losging. Im Gerangel habe sich der 70-Jährige das Genick gebrochen, so Prutsch. Als der angeklagte Steirer auf den Mann einstach, sei er schon tot gewesen.

Keine Angaben zu Todesursache

Im gerichtsmedizinischen Gutachten wird die Todesursache offengelassen, laut Staatsanwaltschaft wegen zu starker Verwesung der Leiche – mehr dazu in Einbetonierte Leiche: Todesursache unklärbar (25.2.2017). Von plötzlich verschwundenen Leichenteilen spricht hingegen die Verteidigerin, die das Gutachten daher prüfen lässt. Die Anklage gegen die beiden Beschuldigten ist derzeit noch auf dem Postweg und damit noch nicht rechtskräftig; auch der Prozesstermin steht deshalb noch nicht fest.