Leitfaden für Gemeinde-Bauaufträge

Seit März 2016 gilt bei öffentlichen Bauaufträgen das Bestbieterprinzip. Nicht der billigste, sondern der beste Anbieter kommt zum Zug. Bei der komplizierten Auftragsvergabe bekommen die Gemeinden nun Hilfe.

Die steirischen Gemeinden sind der größte öffentliche Auftraggeber für die Bauwirtschaft in der Steiermark: Oftmals geht es dabei um Sportanlagen, Sanierung und Bau von Straßen, Vorplätze oder auch Wildbachverbauungen. Um für die Gemeinden die komplizierte Auftragsvergabe zu erleichtern, wurde von Gemeindebund und Bauwirtschaft nun ein Leitfaden erstellt.

38 Milliarden Euro Bauvolumen

„Für die österreichische Bauwirtschaft ist gerade der öffentliche Auftraggeber ein ganz wesentlicher Auftraggeber, der immerhin ein Gesamtvolumen von 38 Milliarden Bauvolumen sozusagen jährlich in Auftrag gibt. Daher ist es uns auch ein großes Anliegen, mit dem Auftraggeber hier ein großes Einvernehmen zu haben“, sagt Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

Mehr Chancen für regionale Betriebe

Entstanden ist ein Vergabekatalog für die Gemeinden mit wirtschaftlichen, sozialen und Umweltkriterien. Für die Gemeinden bedeute das weniger Verwaltungsaufwand: „Die Auftragsvergabe ist in den Gemeinden ein unglaublich schwieriges Thema. Wir haben das erlebt, ich sage das ganz deutlich, dass fast jede zweite bis dritte Auftragsvergabe beeinsprucht wurde und dann irgendwo beim Landesverwaltungsgericht gelandet ist. Das wollten wir vermeiden“, sagt Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer.

Neben einer Entlastung der Mitarbeiter in den Gemeinden filtert der Vergabekatalog den Best- statt Billigstbieter: Dadurch erhalten regionale Betriebe mehr Chancen auf öffentliche Aufträge, Lohn- und Sozialdumping werde auf diese Art bekämpft, heißt es von der Gewerkschaft Bau-Holz.

Vergabekatalog mit Musterausschreibung

„Die Gemeinden sind wirklich bemüht, die Aufträge in ihrer Region zu lassen, sprich in ihrer Gemeinde zu lassen. Mit dieser Geschichte haben wir nichts anderes gemacht, als ihnen ein zusätzliches Instrument in die Hand zu geben, bei über einer Million Euro Auftragswert betreffend eines Bauauftrages, Rechtssicherheit hineinzubringen“, sagt Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.

Der Vergabekatalog muss ab sofort angewendet werden. Den Gemeinden steht auch eine Musterausschreibung mit ausgearbeiteten Textpassagen zur Verfügung.

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