Testkäufer decken Jugendschutzschwächen auf

Für Jugendliche scheint es offenbar nicht allzu schwer zu sein, in der Steiermark im Handel oder in der Gastronomie an Alkohol zu kommen. Das zeigen zumindest Testkäufe, die das Land Steiermark nun durchführen ließ.

14- und 15-jährige Testkäufer gaben dabei in 400 Gastronomie- und Handelsbetrieben ihre Alkohol- und Tabakbestellungen ab. Mitarbeiter der Fachabteilung des Landes begleiteten die Jugendlichen, hielten sich bei den Käufen aber im Hintergrund.

Laut Mario Wünsch von der zuständigen Fachabteilung des Landes sei das Ergebnis der seit mittlerweile drei Jahren laufenden Testserie auch im Vorjahr ernüchternd gewesen: Die Jugendschutzbestimmungen seien zu 60 Prozent eingehalten worden - in 40 Prozent der Fälle bekamen die Jugendlichen den gewünschten Alkohol oder auch die Tabakwaren, die sie vom Gesetz her eigentlich nicht bekommen hätten dürfen.

Jugendlicher mit Bierflasche

dpa/Daniel Karmann

Bei fast jeder zweiten Bestellung bekamen die Testkäufer in der Steiermark widerrechtlich die gewünschten Genussmittel

Experte sieht Schulungsbedarf

„In der Steiermark dürfen Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren Bier, Wein, Sekt bzw. Champagner sowie Most und Sturm trinken. Ab 18 ist der Alkoholkonsum uneingeschränkt möglich“, so Wünsch. Erst dann seien auch Alkopops, Aperol und gebrannter Alkohol erlaubt. Der Tabakkonsum ist für Jugendliche ab 16 gestattet. „Über die Anhebung des Alters wird jedoch auf Bundes- und Länderebene gerade diskutiert“, sagt der Experte - mehr dazu in Med-Uni: Rauchen ab 18 - weniger Raucher (23.1.2017).

Vor allem beim Alkohol seien die Betriebe jedoch zu freigiebig, wie Wünsch kritisiert. In der Praxis bestehe in den Gastronomie- und Handelsbetrieben nach wie vor „Unsicherheit, welcher Alkohol an Jugendliche welcher Altersgruppe verkauft werden darf“. Viele würden beispielsweise nicht wissen, dass Aperol gebrannter Alkohol und daher erst ab 18 erlaubt ist. Für den Experten stehe daher fest, „dass es einen Schulungsbedarf gibt“. So bekam etwa eine 14-Jährige bei einem Getränkehandel eine Einliterflasche Wodka.

Bis zu 2.000 Testkäufe geplant

In einigen Fällen habe das Personal kein Deutsch sprechen können, oder die Jugendschutzbestimmungen seien nicht bekannt gewesen. Auch heuer wird das Land wieder Testkäufe durchführen - geplant sind bis zu 2.000. Werden die Betriebe dabei erwischt, werden sie verwarnt, im Wiederholungsfall gibt es Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro. Bei der Tabakausgabe vor dem 16. Lebensjahr drohen laut dem steirischen Jugendschutzgesetz sogar Strafen in der Höhe von bis zu 15.000 Euro.

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