19-Jähriger stach auf Rivalen ein: Vier Jahre Haft

In Graz ist am Freitag ein 19-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht gestanden. Er verletzte einen anderen jungen Mann durch einen Messerstich - der Attacke ging ein Streit um ein Mädchen voraus. Das Urteil: Vier Jahre Haft.

Der Vorfall spielte sich in einer Diskothek ab, wo der Serbe eine Bekannte traf. „Ich war in dieses Mädchen verliebt“, beteuerte er. Als die Frau mit einem anderen tanzte, rastete er aus und stellte den Burschen zur Rede; es folgte eine Schupferei, dann beförderte der Türsteher den 19-Jährigen aus dem Lokal. Er stand eine Stunde draußen, dann ging er wieder hinein, schnurstracks auf seinen Rivalen zu, „zückt sein Klappmesser und sticht ihn in den Bauch“, so der Staatsanwalt.

„Ich wollte ihm nur wehtun“

Das Opfer hatte das große Glück, dass der Stichkanal so schräg war, dass die Bauchhöhle nicht getroffen wurde und die Verletzung dadurch nicht lebensgefährlich war. „Ich wollte ihm nur wehtun, aber ich habe nie einen Plan gehabt, es ist einfach passiert“, beteuerte der Angeklagte, der sich nur der absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig bekannte.

Der Gerichtsmediziner führte aus, dass die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren, was aber eher Zufall gewesen sei. „Es ist schwer, so einen Stich zu dosieren“, erklärte der Sachverständige. Das Messer mit der zehn Zentimeter langen Klinge war neben dem Bauchnabel in den Körper eingedrungen; bei einem anderen Stichkanal hätten schwere Verletzungen der Bauchhöhle, des Darms oder innerer Organe die Folge sein können. „Potenziell ist so ein Stich sehr, sehr gefährlich“, schloss der Gutachter.

„Es ist einfach passiert“

„Warum nehmen Sie so ein Messer mit ins Lokal?“, wollte der Richter von dem Angeklagten wissen. „Es war in meiner Hosentasche“, antwortete der Serbe. „Wie kommt’s dahin?“, hakte der Richter nach. „Ich habe es zum Wechseln einer Glühbirne gebraucht“, kam die Antwort, die der Richter nicht ganz nachvollziehen konnte. „Einen Schraubenzieher oder eine Zange ja, aber ein Messer?“

Der Angeklagte gab zu, „wütend und aggressiv“ gewesen zu sein, weil der andere nicht mit ihm reden wollte, sondern einfach weiter tanzte und zu dem 19-Jährigen sagte: „Das geht dich nichts an.“ Warum er dann aber eine Stunde vor dem Lokal stand und erst dann hineinging und zustach, konnte der Serbe nicht erklären. „Es ist einfach passiert“, wiederholte er immer wieder.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Geschworenen folgten der Anklage und verurteilten den 19-Jährigen wegen versuchten Mordes. Wegen des jugendlichen Alters und der Unbescholtenheit des Angeklagten hielt der Senat eine unbedingte Haftstrafe von vier Jahren für ausreichend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.