Volksanwalt prüft Messerattacke vor Polizei

Nach der Attacke eines Deutschen auf seine Ex-Freundin in Graz hat Volksanwalt Peter Fichtenbauer nun ein Prüfverfahren eingeleitet, „wie es passieren konnte, dass die Frau schwer verletzt wurde, obwohl Polizisten anwesend waren“.

Die 26-jährige Grazerin war Mitte Jänner von ihrem Ex-Freund mit einem Messer schwer verletzt worden: Der Mann war an drei Beamten vorbei in die Wohnung der Frau gestürmt; dann zückte er ein Messer und stach auf die 26-Jährige ein. Der Täter wurde offenbar erst überwältigt, als eine zweite Streife half.

Vorwürfe gegen Polizei

Nun wirft das Opfer den ersten drei Polizisten vor, aus Selbstschutz nicht schneller eingegriffen zu haben - mehr dazu in Nach Messerattacke: Vorwürfe gegen Polizei (8.2.2017). Die Erhebungen zu dem Fall sind laut Landespolizeidirektion Steiermark noch nicht abgeschlossen.

Erst im Dezember 2016 war eine Frau in Wien ihren Verletzungen erlegen, nachdem sie von ihrem Ehemann angegriffen worden war. Einen Polizeieinsatz hatte es bereits einen Monat zuvor gegeben; ein aufrechtes Betretungsverbot lag - wie auch im Grazer Fall - vor. Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie vermutete damals, dass die Gefahr dennoch nicht ausreichend ernst genommen worden sei.

„Geht nicht an, dass Opfer nicht geschützt werden“

Die Volksanwaltschaft will auch diesen Fall in ihr sogenanntes amtswegiges Prüfverfahren einbeziehen: „Nicht nur der Polizeieinsatz in Graz ist zu prüfen. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen bestehen. Es geht nicht an, dass die Behörden über die Gefahr Bescheid wissen und Opfer dennoch nicht geschützt werden“, meint Volksanwalt Peter Fichtenbauer in einer Aussendung.