Wohnunterstützung bei Verfassungsgerichtshof

FPÖ, Grüne und KPÖ haben gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde zur steirischen Wohnunterstützung eingebracht. Zu prüfen ist, ob das von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz verfassungskonform ist.

Wohnunterstützung:

Anfang Juli 2016 haben SPÖ und ÖVP die „Wohnbeihilfe Neu“ oder „Wohnunterstützung“, wie sie jetzt heißt, beschlossen. Seitdem steht Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) unter Beschuss - mehr dazu in Landtag: Wohnbeihilfe lässt Wogen hochgehen (5.7.2016), Landtag: Dringliche zu neuer Wohnbeihilfe (20.9.2016) und Wohnunterstützung wird nachjustiert (30.11.2016).

Es ist das erste Mal in der steirischen Landespolitik, dass die Opposition ein Landesgesetz vom Verfassungsgerichtshof prüfen lässt. Gemeinsam haben FPÖ, KPÖ und Grüne 19 - und damit mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Dadurch wird es rechtlich möglich, eine sogenannte Verfassungsbeschwerde einzubringen - und das hat die Opposition Dienstagfrüh dann auch getan.

„Im Husch-Pfusch-Verfahren“

Nun muss der Verfassungsgerichtshof Teile der Wohnunterstützung prüfen: „Wir haben im letzten Jahr erlebt, dass es in einer - sage ich mal - parlamentarisch durchaus unsauberen Art und Weise zur Gesetzwerdung gekommen ist - also ohne Begutachtungsverfahren. Ich sage einmal, dass hier parlamentarisch im Husch-Pfusch-Verfahren ein Gesetz im Landtag beschlossen wurde, wo ziemlich rasch erkennbar war, dass es eben nicht die Treffsicherheit hat, die es angeblich haben hätte sollen - und auch nicht das Einsparungspotential bringt, das dort und da vermutet worden war“, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek.

Wohnung

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Der Klubobmann der Grünen, Lambert Schönleitner, unterstreicht: „Ich habe selbst mit Landesrätin Kampus gesprochen. Es wurde gesagt, es gibt ein Einsparungspotential von drei Millionen - das war immer die Zahl, die sie genannt hat - aber schon wenige Monate später haben wir gehört, jetzt gibt es einen Härtefond, der fünf Millionen braucht.“

„Studierende benachteiligt“

Für die Opposition sind die Studierenden ein Knackpunkt des neuen Wohngesetzes, wie Claudia Klimt-Weithaler, die Klubobfrau der KPÖ, betont: „Bei ihnen werden nämlich nicht die erhaltenen Unterhaltszahlungen herangezogen, sondern das gesamte Einkommen der Eltern. Dann stellen wir weiters auch die Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass man gerade die Gruppe der Studierenden herausgreift und sie gegenüber anderen Gruppen benachteiligt - wie zum Beispiel volljährige Schüler und Schülerinnen, aber auch Lehrlinge, die im eigenen Haushalt leben.“

Zudem würde in der Wohnunterstützung nicht berücksichtigt, ob die Eltern für ein oder mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind. Auch Alleinerzieherinnen verlieren durch die Einrechnung der Familienbeihilfe ins Einkommen laut Klimt-Weithaler die gesamte oder zumindest einen Teil der Unterstützung. Die Opposition hofft nun auf eine rasche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

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