Shoppingcity Seiersberg klagt WK Steiermark

Die Shoppingcity Seiersberg hat die Wirtschaftskammer Steiermark auf Widerruf und Unterlassung geklagt. Anstoß ist ein Gutachten, das die WK in Auftrag gegeben hat und das sich gegen eine Einzelstandortverordnung ausspricht.

Aus Sicht der Kläger gehe es um die Frage, ob die WK Steiermark statt ausgleichend zu wirken und die Interessen aller ihrer Mitglieder zu vertreten - Partei ergriffen hat. Stein des Anstoßes ist ein Rechtsgutachten, das die WK Steiermark im Vorjahr beim Verwaltungsrechtler Franz Merli in Auftrag gegeben hat, berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Samstagsausgabe.

WK auf Unterlassung und Widerruf geklagt

Das Rechtsgutachten sprach sich gegen eine Einzelstandortverordnung aus, mit welcher der Bau rechtlich auf gesicherte Beine gestellt werden soll. Infolge des Gutachtens hat sich die WK Steiermark gegen die Einzelstandortverordnung ausgesprochen.

Shopppingcity Seiersberg

ORF

Nun wird die WK Steiermark auf Widerruf und Unterlassung geklagt, erklärte der steirische WK-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg. Auch der Autor des Gutachtens sei geklagt worden und eine Aufsichtbeschwerde bei WK-Chef Christoph Leitl und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eingebracht worden, wie Dernoscheg bestätigte.

Gutachten im Sinne der Rechtssicherheit

Dernoscheg wies den Vorwurf einer fehlenden Unparteilichkeit gegenüber der Shopping-City zurück: „Wir haben das Gutachten im Rahmen der Begutachtung der Einzelstandortverordnung erteilt, um eine Stellungnahme zur geplanten Verordnung des Landes abgeben zu können - und zwar fundiert durch einen der erfahrendsten öffentlichen Rechtler. Das ist durchaus üblich und im Sinne der Rechtssicherheit“, hielt Dernoscheg fest.

Die daraus abgeleitete Stellungnahme der WK Steiermark sei dem Land Steiermark übermittelt worden und seither auf der Homepage des Landes öffentlich abrufbar gewesen. An die Seiersberger Shoppingcity sei auch die Einladung ergangen, sich das Gutachten anzuschauen, „nur verschicken wollten wir es nicht“, sagte Dernoscheg. Er gehe davon aus, „dass die Vorwürfe haltlos sind“, so der WK-Direktor.

Zahlreiche Einsprüche gegen Verordnung

Erst Mitte November hat der Landtag eine Änderung des Straßenverwaltungsgesetzes beschlossen und damit beanstandete Rechtswidrigkeiten rund um die Shoppingcity Seiersberg beseitigt - mehr dazu in Gesetz legalisiert Shoppingcity Seiersberg (15.11.2106).

Gleichzeitig war von der Gemeinde Seiersberg-Pirka aber auch ein Antrag auf eine Einzelstandortgenehmigung gestellt worden - mehr dazu in SCS: Einzelstandortverordnung in Begutachtung (31.10.2016). Wie erwartet ist es zu etlichen Beeinspruchungen gekommen.

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