Beschwerde gegen Doppelmord-Urteil abgelehnt

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen einen 34-jährigen Serben bestätigt, der nach dem Doppelmord an seiner Ehefrau und Schwägerin in Kapfenberg verurteilt wurde. Über die Art der Strafe muss das OLG Graz entscheiden.

Der 34-jährige Serbe wurde im Vorjahr in Leoben zu lebenslanger Haft wegen Doppelmordes an seiner Ehefrau und an seiner Schwägerin in Kapfenberg verurteilt, darüber hinaus wurde die Einweisung in eine Anstalt verhängt - mehr dazu in Doppelmord: Lebenslang und Einweisung (17.10.2016).

OGH lehnte Beschwerde ab

Gegen dieses Urteil wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, indem der 34-Jährige den angeblich unvollständigen Fragenkatalog kritisierte, den die Geschworenen zu beantworten hatten. Die Frage in Richtung „Totschlag“ sei nicht gestellt worden - das ist per Gesetz die Tötung im Zustand einer „allgemein begfreiflichen heftigen Gemütsbewegung“, die geringer bestraft wird.

Strafausmaß noch offen

Der OGH hielt dem entgegen, dass der Mann Vorbereitungen für seine Tat getroffen habe, indem er etwa den Tagesablauf seiner Frau auskundschaftete, womit er sich in keiner spontanen „Gemütsbewegung“ befunden habe. Die Beschwerde wurde deshalb abgelehnt, der Schuldspruch wegen Doppelmordes bestätigt.

Ob es beim lebenslangen Urteil und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt, muss jetzt OLG Graz entscheiden, denn auch gegen die Strafhöhe wurde berufen.