Schüsse in St. Peter-Freienstein: U-Haft beantragt

Nachdem bei einer Schießerei während eines Polizeieinsatzes im Bezirk Leoben am Donnerstag ein Verdächtiger schwer verletzt worden war, ist dieser mittlerweile operiert worden und ansprechbar; eine Untersuchungshaft wurde beantragt.

Wie berichtet machte ein Polizeibeamter am Donnerstagnachmittag in St. Peter-Freienstein von seiner Dienstwaffe Gebrauch, weil er von einem Mann mit einer Schusswaffe bedroht worden war. Laut den behandelnden Ärzten erlitt der Verdächtige dabei Verletzungen am rechten Unterarm und an der rechten Hüfte.

„Vernehmung noch nicht möglich“

Am Freitag wurde er operiert; mittlerweile ist er ansprechbar. „Nur ist laut der behandelnden Ärzte eine Vernehmung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund seines psychischen Zustandes noch nicht möglich“, gab Raimund Sattler vom Landeskriminalamt Steiermark am Samstag zuletzt Auskunft. Gegen den Verletzten wurde die U-Haft beim Landesgericht Leoben beantragt.

Streit zweier Männer vorausgegangen

Am Donnerstag war es kurz nach 17.00 Uhr auf der Hauptstraße in St. Peter-Freienstein zu einem Streit zwischen zwei Männern gekommen. Dabei soll einer der beiden laut Augenzeugen mit einer Schusswaffe hantiert haben, die Polizei wurde alarmiert.

Karte - St.Peter-Freienstein

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Im Bereich des Kreisverkehrs trafen die Beamten dann auf den 59-jährigen, laut Polizeisprecher Fritz Grundnig amtsbekannten Mann, der schon mehrmals anderen Personen gedroht haben soll, sie umzubringen: „Bei dem Mann handelte es sich um einen amtsbekannten Einheimischen, der bereits wegen mehrerer gefährlicher Drohungen angezeigt worden war bzw. besteht gegen ihn auch ein aufrechtes Waffenverbot.“

Ließ sich auch von Warnschuss nicht abschrecken

Die Polizisten forderten den Mann auf, die Waffe fallen zu lassen, er ging jedoch mit der Pistole auf die Beamten zu und brachte die Waffe in Schussstellung. Ein Polizist zog daraufhin seine Dienstwaffe und gab einen Warnschuss ab. Der Mann ließ sich davon aber nicht beeindrucken, woraufhin der Polizist insgesamt drei Schüsse in Richtung des Mannes abfeuerte, die diesen trafen.

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Passant filmte mit

Ein Passant filmte die Schießerei mit seinem Handy mit.

Fritz Jerzabek hielt sich zu diesem Zeitpunkt ganz in der Nähe des Tatortes auf: „Wir sind da in diesem Geschäft gewesen. Auf einmal haben wir nur mehr Polizei kommen gesehen, dann ein paar Schüsse gehört, und dann war es auch schon wieder vorbei.“

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„Auf Polizisten losgegangen“

Polizeisprecher Fritz Grundnig schildert im Gespräch mit Thomas Weber, wie es zur Schussabgabe kam.

Schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt

Der 59-Jährige wurde im Bereich der Hüfte und der rechten Hand getroffen, er erlitt schwere, aber keine lebensbedrohlichen Verletzungen und wurde in das Spital eingeliefert. Sein Zustand war nach Auskunft des Spitals bereits am Freitag stabil. Warum der Angreifer zuvor mit dem anderen Mann in Streit geriet, wird noch geklärt.

Die Waffe des Angeschossenen

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Die Waffe des Verdächtigen hatte Kaliber 45, im Laderaum befand sich eine Patrone

Wann Polizisten schießen dürfen, ist im Waffengebrauchsgesetz genau geregelt, so Fritz Grundnig: „Das Wichtigste ist die Notwehrsituation, das heißt, wenn jemand auf einen Polizisten mit einer Schusswaffe losgeht, kann der Polizist natürlich von seiner Dienstwaffe Gebrauch machen und so sein Leben retten.“

Ob demnach der Schusswaffengebrauch auch in St. Peter-Freienstein gerechtfertigt war, muss aber noch geklärt werden: „Es obliegt nicht der Polizei, hier einen Schusswaffengebrauch in rechtlicher Hinsicht zu beurteilen, das heißt, hier werden die Fakten gesammelt, der Staatsanwaltschaft übermittelt, und die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob dieser Einsatz rechtmäßig war oder ob ein Verfahren gegen die Polizisten einzuleiten ist“, so der Polizeisprecher.

Steirische Polizisten müssen nur sehr selten schießen

Dass steirische Polizisten zur Waffe greifen und auf Personen schießen, komme jedoch äußerst selten vor: „Wir leben glücklicherweise in einem sehr ruhigen und sicheren Land - das heißt, dass wir von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen, ist sehr selten. Voriges Jahr hat es zum Beispiel keinen einzigen lebensbedrohlichen Waffengebrauch gegeben“, sagt Grundnig.