Krankenhauskeim: Anwältin fordert Meldepflicht

Multiresistente Keime in den Krankenhäusern sind im Vormarsch. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Grazer Anwältin Karin Prutsch, die derzeit zwei betroffene Patienten vertritt und daher eine Meldepflicht für Spitäler fordert.

Multiresistente Keime können mit herkömmlichen Antibiotika nicht behandelt werden. Der Körper muss allenfalls selbst damit fertig werden. Krankenhauspatienten dagegen, die sich damit infizieren, können durchaus lebenslang an den Folgen leiden.

Mehrere Fälle laut Anwältin bekannt

Die Grazer Anwältin Karin Prutsch veröffentlichte erst kürzlich den Fall eines Klienten, der sich ihrer Meinung zufolge im Krankenhaus in Leoben mit einem solchen multiresistenten Keim infiziert hat und nun vermutlich für den Rest seines Lebens in Isolation leben muss.

Krankenhauskeim Prutsch

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Die Grazer Anwältin Karin Prutsch und einer ihrer Klienten

Am Montag präsentierte sie den Fall eines weiteren Patienten, der sich im LKH Graz mit dem Keim infiziert haben soll, mittlerweile aber wieder gesund sei. „Ich war sehr kräftig und sportlich, bevor mir das passiert ist, darum habe ich überlebt“, sagt der Betroffene. Der Mann war wegen eines Herzkatheters operiert worden und musste danach wochenlang in einem Isolierzimmer bleiben.

In einem Fall ist die Anwältin bereits im Patientenentschädigungsfonds, im anderen Fall hat sie bereits vor Gericht auf 50.000 Euro Schmerzensgeld geklagt, Entscheidung gibt es aber noch keine.

Meldepflicht für Spitäler gefordert

Karin Prutsch spricht außerdem von drei weiteren Verdachtsfällen in der Steiermark und in Linz und ist deshalb der Meinung, dass die Ansteckung mit multiresistenten Keimen in Österreich auf dem Vormarsch ist: „Ich beziehe mich hier auf europäische Studien und die Fälle, die ich aktuell habe, also zwei Mandate. Aber ein weiterer Patient hat mir die Daten zur Verfügung gestellt, um aufzuzeigen, dass wir die Problematik in Österreich akut haben.“

Krankenhauskeim Prutsch

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Aktuell vertritt Prutsch zwei Fälle, bei denen sich Patienten angesteckt haben

Die Anwältin fordert deshalb eine Meldepflicht, sobald multiresistente Keime auftauchen: „Das heißt, dass Krankenhäuser bei zumindest multiresistenten Keimen die Meldung machen müssen. Dann fordere ich, dass mit der Meldepflicht gleichzeitig eine Stammbestimmung durchgeführt wird bei den Keimen, damit man nachvollziehen kann, wie sie weiter übertragen werden. Nur das ist meiner Meinung nach geeignet, dass man die Keime eindämmt und dann sieht, wo man die Hygienemaßnahmen verbessern muss.“

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