Handymasten-Sabotage: Vier Jahre Haft

Unter anderem wegen schwerer Sachbeschädigung ist am Donnerstag in Graz ein 23-jähriger Weststeirer zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll über Monate hinweg Handymasten beschädigt haben.

Die Sabotageakte hatten Mitte September begonnen: An zwei hintereinander folgenden Tagen soll der Mann damals im Bereich Mooskirchen/Unterwald vier Sendemasten beschädigt haben. Bis kurz vor Weihnachten folgten dann 28 weitere Beschädigungen in der Weststeiermark: Bei manchen Handymasten habe er laut Anklage mehrfach zugeschlagen - mehr dazu in Erneut Sendemasten in Voitsberg beschädigt (21.11.2016).

Anklage wegen Gefährdung der Luftfahrt

Zum Teil soll der Weststeirer bis zu 30 Meter hoch auf die Masten geklettert sein, um dort angebrachte Leuchten zu zerstören, die der Flugsicherheit dienen. Daher war der Mann auch wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angeklagt - und auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt: Als er nach der letzten Beschädigung von einer Polizeistreife in der Nähe des Tatorts angetroffen wurde, hatte er versucht, sich der Kontrolle und der Verhaftung zu widersetzen.

Für die Anklägerin stand fest, dass der Mann die Sabotageakte begangen hat: Es gebe eindeutige Beweise wie sichergestellte Werkzeuge, die zu den Beschädigungen passen würden; außerdem seien Blutspuren an zwei Tatorten gefunden worden, die dem DNA-Profil des Angeklagten zugeordnet werden könnten, und aus einem psychologischen Gutachten gehe hervor, dass der 23-Jährige eine „unreife, neurotische Verhaltensstörung“ habe.

„Das ist Blödsinn“

Von alldem wollte der Weststeirer nichts wissen: „Ich fühle mich komplett unschuldig, das ist Blödsinn, was da (in der Anklage, Anm.) steht.“ Schon bei der Einvernahme nach seiner Verhaftung hatte er keine Angaben zu den Beschädigungen machen wollen - sehr wohl aber sagte er aus, dass er sich durch die Abstrahlung der Handymasten gefährdet gefühlt habe - mehr dazu in Sabotage an Sendemasten: Täter gefasst (23.12.2016).

Beim Prozess leugnete der 23-Jährige sogar, dass er sich der Polizei widersetzt hat: „Ja, ich bin da gefahren, wo die angeblichen Straßensperren waren, aber ich habe nur einen Polizeiwagen gesehen, aber der war ohne Blaulicht. Wir sind nur langsam aneinander vorbeifahren. Sonst war nichts.“ Sein Blut an den Masten konnte er sich nicht erklären: „Wie können sie einen Bluttest machen, wenn ich keines verloren habe“, meinte er.

„Schade dass mir keiner glaubt“

Das Schöffengericht entschied, dass der 23-Jährige vier Jahre Haft verbüßen soll. Der vorbestrafte Schlosser meinte daraufhin: „Schade, dass mir keiner glaubt.“ Er bat um drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.