Oststeirischer Wilderer fasste bedingte Strafe aus

In Graz ist am Donnerstag ein Wilderer aus der Oststeiermark zu einer bedingten Haft- sowie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll jahrelang in fremden Revieren und zur Schonzeit Rehe geschossen haben.

Der 48 Jahre alte Angeklagte war dem Gericht nicht unbekannt: Bereits 2013 wurde er zu einer Geldstrafe verdonnert, weil er in der Schonzeit gewildert haben soll. Nur wenige Monate nach seiner ersten Verurteilung wurde der Jäger wieder rückfällig.

Angeklagter zeigte sich geständig

Über drei Jahre hinweg schoss der Landwirt immer wieder Rehe und drang in fremdes Jagdrecht ein. Dabei nahm er keine Rücksicht auf Schonzeiten und auch nicht auf die Tiere selbst, die er angeschossen und verletzt teils qualvoll sterben ließ - der Staatsanwalt sprach von 20 Angriffen, wobei es nicht immer zum Tod der Tiere gekommen sei. Der 48-Jährige gab zu, neun Rehe in der Schonzeit geschossen und liegen gelassen zu haben.

Dabei soll er noch dazu ein Kleinkaliber-Gewehr verwendet haben, das er sich trotz aufrechten Waffenverbots über ein Inserat in einer Zeitung besorgt hatte; das Gewehr darf laut Jagdgesetz nicht einmal für das Schießen auf Rehe verwendet werden, führte der Vertreter der geschädigten Jagdgesellschaft bei der Verhandlung aus.

Rache für Ausschluss aus Jägerschaft

Zu seiner Rechtfertigung sprach der Oststeirer zunächst von Alkoholproblemen und einer Therapie, die er nun mache. Erst auf mehrfaches Nachfragen rückte der Beschuldigte dann mit seinem wahren Motiv heraus: „Ich habe es gemacht, um den anderen Jägern die Jagd zu erschweren - die haben mich damals zu Unrecht ausgeschlossen.“ Der Staatsanwalt erwiderte: „Da können ja die Tiere nichts dafür.“ „Ja, es war ein Fehler“, meinte der 48-Jährige zerknirscht.

Sechs Monate bedingte Haft

Diesmal allerdings kam der Landwirt nicht mit einer bloßen Geldstrafe davon: Das Gericht verurteilte den 48-Jährigen zwar neuerlich zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro, zusätzlich aber auch zu sechs Monaten bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.