Streit um Hasen-Zaubertrick vor Gericht

Ein Zaubertrick rund um ein Zwergkaninchen hat am Dienstag das Grazer Landesverwaltungsgericht beschäftigt: Die steirische Tierschutzombudsfrau hatte tierschutzrechtliche Bedenken gegen den Trick eines Magiers.

Manchmal erscheint es durchaus kurios, was so alles im Landes-Verwaltungsgericht verhandelt wird - doch kurios nur auf den ersten Blick, gehen die möglichen Vorhalte gegen den Zauberkünstler Paul Sommersguter aus der Oststeiermark doch in Richtung Tierquälerei.

Hase

ORF

Einer von Sommersguters tierischen Assistenten

Genehmigung des Veterinäramts

Der studierte Jurist und Magier stand am Dienstag vor Gericht, weil er in seiner neuesten Show einen Trick mit seinen Kaninchen - Romeo und Julia - einbauen wollte, den er sich auch vom Veterinäramt genehmigen ließ. Dabei wird auf der Bühne aus einem Stoffhasen ein echtes Zwergkaninchen.

Der Bescheid in erster Instanz wurde jedoch von Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck beeinsprucht. Sie habe tierschutzrelevante Bedenken bei dem Zaubertrick: „Es wurde Einspruch erhoben, Beschwerde und Forderungen. Die Damen waren selbst aber kein einziges Mal in der Show und haben sich das nicht angeschaut, obwohl ich sie eingeladen habe“, so Sommersguter.

Keine Stellungnahme der Ombudsstelle

Die Tierschutzombudsfrau ist auf Urlaub - auch sonst gab es am Dienstag keine Stellungnahme aus der Ombudsstelle. Zauberkünstler Sommersguter beteuerte indes, alle Vorschriften einzuhalten und die Kaninchen auch bei der Show keinem Stress auszusetzen: „Es flüchtet nicht, hat keine Panik. Und es geht ihm so weit ich das beurteilen kann gut - und sobald die Nummer vorbei ist, ist das Kaninchen wieder beim Partner und darf für den Rest des Tages entspannen.“

Nach dem Gerichtstermin bleibe alles beim Alten, so der Zauberkünstler - nur: Er müsse seine Hasen jetzt klippen, also kennzeichnen. Seine „Magic-Sunday-Zaubershow mit Romeo und Julia“ gehe jedenfalls weiter.

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