Bfi: Streit über Kopftuchverbot vorerst beigelegt

Zuletzt hat eine Dienstanweisung am bfi Steiermark, wonach eine muslimische Deutschtrainerin ihr Kopftuch ablegen musste, für Aufregung gesorgt. Nach Einschalten der Arbeiterkammer kann die Frau nun doch auch mit Kopftuch arbeiten.

Anlass für die Dienstanweisung am Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Dienstgebern am Arbeitsplatz ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht - mehr dazu in Kopftuch: Unternehmer begrüßen Wahlfreiheit (15.3.2017) und Kopftuchverbot beim bfi: Trainerin wehrt sich (29.3.2017).

Diese Dienstanweisung gilt weiterhin, so der Geschäftsführer des bfi Steiermark, Wilhelm Techt, allerdings werde sie nicht sanktioniert, bis ein Rechtsgutachten dazu vorliege. Ein Interview wollte Techt zuletzt nicht geben.

Ablegen des Kopftuchs kam nicht infrage

Das Gutachten jedenfalls lässt die Arbeiterkammer an der Universität Innsbruck einholen, sagt Werner Anzenberger, der Leiter des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Steiermark. Die betroffene Deutschtrainerin kann damit vorerst weiterarbeiten - für sie kam laut Anzenberger ein Ablegen des Kopftuches nicht infrage.

„In der Praxis bedeutet das, dass sie weiter unterrichten kann, auch mit ihrem Kopftuch. Und in der Zwischenzeit haben wir ein Rechtsgutachten beauftragt, inwieweit sogenannte neutrale Vorschriften überhaupt geeignet sind, ein generelles Kopftuchverbot zu rechtfertigen“, so Anzenberger.

Zweifel, ob Kopftuchverbot hält

Das bfi Steiermark ist das einzige in allen Bundesländern mit einer Dienstanweisung, die alle religiösen Symbole - in diesem Fall das Tragen eines Kopftuches - untersagt: „Wir und auch andere Arbeitsrechtsexperten haben da Zweifel, dass man ihr das verbieten kann, auch im Lichte dieser neueren Judikatur des Europäischen Gerichtshofes“, so der Bereichsleiter Soziales der Arbeiterkammer Steiermark, die auch eine Trägerorganisation des bfi ist - das aber spiele für die Vertretung der Betroffenen keine Rolle, so Anzenberger: Sie bekomme dieselbe Unterstützung wie alle Arbeitnehmer.

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