Gesetz zum Schutz von Wettkunden

In der Steiermark arbeiten SPÖ und ÖVP derzeit ein Gesetz für Wetten aus. Ein Entwurf wurde am Montag an die Fraktionen des Landtages gesendet. Anlass ist eine neue EU-Richtlinie, Ziel ist der Schutz von Wettkunden.

Der neue Entwurf des Wettgesetzes zielt vor allem auf den Jugendschutz ab. Dieser soll ausdrücklich im Gesetz verankert sein. Zusätzlich soll ein entsprechender Hinweis auch vor dem Eingang von Annahmestellen und auf jedem Wettterminal angebracht werden.

Beratungsgespräche für gefährdete Spieler

Eine Wettkundenkarte soll eingeführt werden, die zum Wetten an Wettterminals und bei Beträgen von mehr als 70 Euro zwingend notwendig ist. Es soll darüber hinaus auch möglich sein, sich selbst oder auch Fremde für Wetten zu sperren.

Von Wettunternehmern wird in dem Entwurf verlangt, für Menschen, bei denen das Wettverhalten existenzbedrohend ist oder bei denen eine Suchterkrankung vorliegt, Beratungsgespräche durchzuführen. „Kann die Person nicht glaubwürdig versichern, dass ihre Existenzgrundlage nicht gefährdet ist, muss der Wettunternehmer den betroffenen Wettkunden sperren. Dies geschieht auch, wenn das Beratungsgespräch verweigert wird“, hieß es in der Aussendung der Koalitionspartner am Montag.

Änderungen bei Sport-Livewetten

Bei Livewetten soll in Zukunft nur noch auf das Endergebnis oder auf Zwischenergebnisse gesetzt werden können. Derzeit kann bei einigen Anbietern auch darauf gewettet werden, wer das nächste Foul begeht, wer den nächsten Eckball erhält oder wer die nächste Karte bekommt. Das soll laut den Koalitionsparteien in Zukunft verboten sein. Ebenfalls verbieten wollen SPÖ und ÖVP Wetten auf virtuelle Sportereignisse (Computerspiele) sowie auf Sportereignisse, an denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen.

Beschluss wohl erst im Herbst

Die Platzierung von Wetten soll weiterhin an Wettterminals möglich sein, allerdings ausschließlich mit einer personenbezogenen Kundenkarte oder über die Eingabegeräte. Das ist nur bei dafür vorgesehenen Schaltern in Wettbüros oder Annahmestellen möglich.

Der Entwurf für das neue Wettgesetz wird jetzt in einem Unterausschuss des Landtages diskutiert. Danach soll das Gesetz in Begutachtung gehen. Beschließen kann es der Landtag daher voraussichtlich erst im Herbst.

KPÖ: „Gesetz längst überfällig“

Eine erste Stellungnahme aus der Opposition kommt von der KPÖ: Diese zeigte sich am Montag positiv gegenüber dem neuen Gesetz, denn es sei „längst überfällig“. Der Entwurf lasse zwar „in vielen Punkten zu wünschen übrig“, dennoch begrüßen die Kommunisten die Bereitschaft für eine Neufassung des Gesetzes. Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler fehlen etwa noch Obergrenzen für Wetteinsätze. Sie hoffe darauf, dass die weiteren Gespräche bei der Begutachtung noch Verbesserungen mit sich bringen, ehe das Gesetz beschlossen wird.