Tödliches Überholmanöver: Vier Monate bedingt

Nach einem tödlichen Überholmanöver ist am Mittwoch in Graz ein 19-jähriger Steirer zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der junge Mann hatte beim Überholen eine Mopedlenkerin übersehen und erfasst.

Der 19-Jährige war am 14. Juli des Vorjahres in Heimschuh südlich von Graz nachts auf dem Weg nach Hause. Er fuhr einer anderen Lenkerin nach und beschloss in einer lang gezogenen Rechtskurve zu überholen - noch ehe er auf Höhe des anderen Fahrzeuges war, krachte er frontal gegen die entgegenkommende 15-Jährige. Während er mit seinem Wagen in einem Maisacker zu liegen kam und leicht verletzt wurde, gab es für die Mofa-Fahrerin keine Rettung mehr - mehr dazu in Junge Bikerin starb bei Frontalcrash mit Auto (15.7.2016).

„Es tut mir leid, was passiert ist“

Vor Gericht meinte er, dass er das Licht des entgegenkommenden Mopeds nicht gesehen hatte und daher überholen wollte; es tue ihm leid, was passiert ist. Betrunken war er nicht, und auch zuvor war er noch nie in irgendeiner Weise im Straßenverkehr aufgefallen. Die junge Lenkerin des zu überholenden Autos erklärte vor Gericht, dass sie das Moped auch erst beim zweiten oder dritten Hinsehen als Fahrzeug ausgemacht habe - das Licht des Mofas sei schwach gewesen.

„Er muss mit der Schuld leben“

Der Gutachter meinte, dass alle Lichter wie vorgeschrieben eingeschaltet waren, die Kurve jedoch „nicht eindeutig einsehbar“ war. Erst eine Woche vor dem Unfall war das Moped beim „Pickerl“, und alles war in Ordnung. Die Verteidigerin sprach im Schlussplädoyer von einem „tragischen Vorfall“, der sowohl die Angehörigen der Toten, als auch den Lenker selbst belasten würde: „Er muss mit der Schuld leben.“ Die Eltern des Mädchens sind nach dem Tod ihrer Tochter in Depressionen gefallen, der Vater kann seither nicht mehr arbeiten.

Grob fahrlässige Tötung

Für die Richterin war es klar eine grob fahrlässige Tötung: „Diese ist gegeben, wenn auffallend sorgfaltswidrig gehandelt wurde.“ Das sei bei diesem Unfall „ohne Zweifel“ der Fall, denn es war Nacht, eine Rechtskurve und die Sicht durch Maisacker und davor fahrendes Auto eingeschränkt. Sie meinte, dass vor allem junge Autofahrer oft imponieren und zeigen wollen, wer das bessere Auto hat, „aber im Straßenverkehr kann man sich solche Fehler nicht leisten“. Dieser habe zum Tod einer jungen Frau geführt.

Neben der Haftstrafe, die ihm für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird, muss der 19-Jährige 720 Euro Strafe sowie den Eltern des Mädchens Schmerzensgeld zahlen. Er bat um drei Tage Bedenkzeit; das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.