Sechs Jahre Haft nach Messerattacke in Asylheim

Zu sechs Jahren Haft ist am Donnerstag ein 29 Jahre alter Mann verurteilt worden, der den Bewohner eines Asylheims mit einem Messer attackiert haben soll. Der Angeklagte gab an, mit der Tat seine Frau verteidigt zu haben.

Im Dezember 2016 hatte der Iraner einen anderen Heimbewohner mehrmals mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen und verletzt - mehr dazu in Sicherung ausgefallen: Messerstiche in Asylheim (5.12.2016).

Staatsanwältin: „Stach sofort zu“

Der Angeklagte und seine Frau sollen mehrmals Probleme mit einigen Afghanen, die auch in der Unterkunft wohnten, gehabt haben, als ein Streit um die Küchenbenützung schließlich eskalierte: Einer wollte kochen, einer backen - die Folge war ein Stromkurzschluss. Dann ging die Auseinandersetzung in einem Zimmer weiter und ein Spiegel zerbrach.

Daraufhin holte der Angeklagte laut Staatsanwältin „ein großes Messer und stach sofort zu“. Das Opfer „krümmte sich vor Schmerzen, doch er stach noch dreimal zu“, fuhr die Anklägerin fort. Obwohl sich die Stiche in den Rücken als nicht sehr tief herausstellten - werden Messerstiche in den Thoraxbereich immer als lebensgefährlich angesehen.

„Ich hatte keine Kontrolle über mich“

Vor der Polizei hatte der Angeklagte zunächst von „Notwehr“ gesprochen. Bei der Verhandlung sprach er dann von dauernden Beschimpfungen und Schmähungen, weil er und seine Frau Christen seien, so der Beschuldigte: „Wenn mir einer monatelang sagt, du bist ein Ungläubiger und wenn ich dich umbringe, komme ich ins Paradies, hätte ich auch keine Freude“, so der Richter.

Im Zuge der Auseinandersetzung habe einer der Afghanen die Ehefrau des Angeklagten so heftig gestoßen, dass sie zu Boden gefallen sei. Als dieser dann auch noch in seinem Zimmer stand und nicht gehen wollte, habe er ihn zur Türe hinausgedrängt und dabei seien die Stiche „passiert“: „Ich hatte keine Kontrolle über mich, ich war außer mir.“ Nach der Tat warf er sofort das Messer in den Müll, das nicht mehr sichergestellt werden konnte. „Ich wollte Problemen aus dem Weg gehen“, rechtfertigte er dieses Vorgehen.

Sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags

Das Geschworenengericht verurteilte den Mann am späten Abend am Donnerstag zu sechs Jahren Haft. Allerdings nicht, wie angeklagt, wegen versuchten Mordes, sondern wegen versuchten Totschlags, weil die Messerstiche nur wenige Zentimeter tief und nicht lebensgefährlich waren, so die Ansicht der Geschworenen. Darüber hinaus wurde der Angeklagte auch wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, weil er einen anderen Heimbewohner, der die Streitenden trennen wollte, mit dem Messer an der Hand verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.