Immer mehr Polizisten beantragen private Waffe

Neuerungen im Waffengesetz ermöglichen Polizisten seit Jänner den einfacheren Zugang zum privaten Waffenpass. Viele Beamte nützen die Möglichkeit: Die Zahl der Anträge stieg stark an - und das vor allem in Graz.

Bis Anfang dieses Jahres war es für Polizisten nicht einfach, privat an einen Waffenpass zu kommen: Sie mussten eine konkrete Gefährdung ihrer Person nachweisen. Durch die Gesetzesänderung haben sie nun einen Rechtsanspruch auf einen Waffenpass - eine Novelle, die lange von der Gewerkschaft gefordert worden war.

Waffe eines Polizisten

ORF.at/Dominique Hammer

Bisher war es für Polizisten nicht einfach, eine private Waffe zu beantragen - Neuerungen im Waffengesetz haben das nun geändert

Mitverantwortlich für die verstärkte Forderung - so heißt es hinter vorgehaltener Hand - seien auch die gestiegene Terrorgefahr und Drohungen gewesen.

Mehr als 200 Anträge

In den Vorjahren habe man die Zahl der Anträge noch an den Fingern abzählen können - seit der Gesetzesänderung stieg die Zahl der Anträge von Polizisten stark an: „Wir haben jetzt aufgrund dieser Waffengesetznovelle grob über 200 Polizisten, die das bei den Behörden in der Steiermark beantragt haben. Sie haben jetzt die Berechtigung, eine Waffe zu führen - das heißt, sie dürfen diese Waffe auch bei sich haben. Es ist aber eine Einschränkung drin in diesem Gesetz - und zwar geht es um Faustfeuerwaffen - neun Millimeter und darunter“, schildert Herbert Fuik von der Landespolizeidirektion.

Schalldämpfer für Jäger und Förster

Eine weitere Änderung im Waffengesetz ist, dass seit Jänner auch angestellte Förster oder Jäger in größeren Jagdgebieten - unter bestimmten Voraussetzungen - einen Schalldämpfer beantragen können: Bisher gibt es hier rund zwölf Anträge in der Steiermark.

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