TU Graz feiert 100 Jahre Ingenieursstand
APA (Pfarrhofer)
Denn im Vergleich zu seinem großen Bruder - dem akademischen Titel Diplom-Ingenieur - hat es der „einfache“ Ingenieur nach wie vor schwer, auch wenn seine Einführung nicht zuletzt der steigenden Bedeutung der Technik zu Beginn des 20. Jahrhunderts entsprang - gerade im als erster „Krieg der Ingenieure“ geltenden Ersten Weltkrieg.
Am 14. März 1917 war die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ per kaiserlicher Verordnung festgelegt worden. Heute tragen den Titel Absolventen einer höheren Abteilung technischer und gewerblicher Lehranstalten - mit entsprechender Berufspraxis.
Von der Standes- zur Qualitätsbezeichnung
Mehr als 100 Jahre später ist nun ein neues Ingenieursgesetz in Kraft getreten, das den Abschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf Stufe sechs - und damit auf der gleichen Ebene wie den Bachelor - einordnet. Anstatt einer „Standesbezeichnung“ ist er nun eine „Qualifikationsbezeichnung“.
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Ziel ist die Aufwertung des Titels, womit aber gleichzeitig eine paradoxe Situation geschaffen wird: Denn die Gleichstellung des Ingenieur-Titels mit dem Bachelor berechtigt ihn nicht zum Beginn eines Master-Studiums. Mehr noch: In jenen Bachelor-Studien, die Aufnahmeprüfungen verlangen, darf der Ingenieur ohne Bestehen dieser Prüfung nicht einmal studieren.
Noch immer nicht gleichgestellt
Somit bemängeln HTL-Ingenieure immer wieder, dass ihre Qualifikation mit Hochschulabschlüssen in anderen Ländern vergleichbar sei. In Österreich gelten sie aber nach wie vor nicht als Akademiker.