Diskussion über Strafen für Schaulustige

Deutschland hat Strafen für störende Schaulustige bei Unfällen ab sofort massiv erhöht. Auch in der Steiermark kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit „Gaffern“ - hohe Strafen sehen die Einsatzorganisationen aber skeptisch.

Was früher in Deutschland eine Verwaltungsübertretung war, ist jetzt ein Straftatbestand mit bis zu einem Jahr Haft. Hierzulande kann das „Gaffen“ jedoch nicht bestraft werden, wie der steirische Polizeisprecher Fritz Grundnig erklärt: „Es ergeben sich natürlich rechtliche Probleme bei der Veröffentlichung von Fotos, von Personen, die die Einwilligung dazu nicht erteilt haben. Aber aus polizeilicher Sicht strafrechtlich relevant ist das nicht.“

Es liege in der Natur des Menschen, neugierig zu sein. Doch auch die Neugierde habe Grenzen: „Wir haben immer wieder Probleme mit solchen schaulustigen Personen, die die Tätigkeit der Einsatzkräfte durchaus behindern. Die Polizei hat die Möglichkeit, solche Personen von diesem Vorfallsort wegzuweisen, diese Wegweisung auch mit Zwang durchzusetzen - und das ist auch die einzige Möglichkeit, die wir haben“, so Grundnig.

„Geht bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung“

Was der Feuerwehr auffällt: Ungefährlich ist das Gaffen nicht, „gerade auf Autobahnen, wo auf der Gegenfahrbahn teilweise stehengeblieben wird, nur um zu fotografieren oder zu filmen. Da gefährdet man sich selbst“, so Andreas Rieger vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband. Dennoch setzt Rieger eher auf Aufklärung: „Wenn Fotos, Videos im Netz landen, bevor die Einsatzkräfte alarmiert werden, dann ist das sehr problematisch und geht bis hin zur unterlassenen Hilfeleistung.“

Handy Hand Mobiltelefon

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Wer noch vor dem Verständigen der Rettungskräfte fotografiert, gefährdet nicht nur Verletzte, sondern macht sich auch strafbar

Zur Notwendigkeit der Gesetzesverschärfung in Deutschland sagt August Bäck vom Roten Kreuz Steiermark: „Ich muss sagen, es ist traurig genug, dass es Gesetzesänderungen geben muss. Vielleicht sind wir in Österreich noch in der glücklichen Situation, dass die Menschen im Umfeld noch auf die Worte der Exekutivbeamten hören. Wenn ein Polizist sagt: ‚Bitte verlassen Sie den Unfallort‘, dann wird das auch eingehalten. Vielleicht ist das in anderen Ländern nicht mehr so moralisch wie bei uns.“

Eine simple Bitte

Ob es sinnvoll wäre, solche harten Strafen gesetzlich zu verhängen, wollen die Einsatzorganisation nicht bewerten. Ihre Bitte ist aber simpel: Sich als Unbeteiligter einfach dezent im Hintergrund zu halten. Denn Polizei, Feuerwehr und Rotes Kreuz haben im Ernstfall weit Wichtigeres zu tun, als sich um störende Schaulustige zu kümmern.

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