Raub mit Blumen-Trick: OGH hob Grazer Urteil auf
Der 30-Jährige hatte sich im Frühjahr 2015 mit einem Trick noch vor dem Öffnen des Geschäfts Zutritt zu dem Juwelier verschafft: Er kam mit einem Blumenstrauß hinein, zwei Männer hinter ihm nutzten den Moment und kamen nach: Angestellte wurden bedroht, Schmuck und Uhren erbeutet - anschließend flüchteten die Männer - mehr dazu in Juwelier-Überfall: Täter kam mit Blumen (10.2.2015).
In Graz verantwortete sich der gefasste Verdächtige schließlich im vergangenen Jänner vor Gericht. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete 7,5 Jahre Haft - mehr dazu in Juwelierüberfall mit Blumenstrauß: Haftstrafe (16.1.2017). Dieses Urteil wurde nun vom OGH aufgehoben. Ausschlaggebend dafür waren im erstinstanzlichen Urteil enthaltene „Rechtsfehler“.
Vorwürfe konnten nicht belegt werden
Der Verteidiger des Angeklagten hatte nach dem Urteilsspruch Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt und darauf hingewiesen, dass sein Mandant unter der Annahme verurteilt wurde, er habe mehrere Komplizen gehabt und einer kriminellen Vereinigung angehört.
APA/Erwin Scheriau
Diese Vorwürfe konnten laut dem Akt aber nicht belegt werden. Daher muss nun neu verhandelt werden. Denn ohne diese Beweise sei der Tatbestand des schweren Raubs nicht gegeben. Außerdem sei der Mann mit einem Blumenstrauß und keiner scharfen Waffe bewaffnet gewesen, heißt es vom Verteidiger.
Deutlich geringere Strafe möglich
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess ja ebenfalls geleugnet, an dem Raub beteiligt gewesen zu sein. Zu den 200.000 Euro, die in einem Schließfach des Mannes gefunden wurden, konnte er allerdings keine Angaben machen. Bei dem Raub haben die Täter rund 130 Uhren mit einem Gesamtwert von fast 800.000 Euro gestohlen.
In der neuen Verhandlung, für die es noch keinen Termin gibt, darf der Mann im Fall eines Schuldspruchs jedenfalls mit einer deutlich geringeren Strafe als beim ersten Mal rechnen. Auf minderschweren Raub sieht das Strafgesetzbuch nämlich maximal zehn und nicht - wie beim schweren Raub - bis zu 15 Jahre Haft vor.