Nach Bluttat: Engeres Sicherheitsnetz gefordert

Mehrmals ist gegen jenen 25-Jährigen, der seine Freundin am Sonntag in Graz erstochen haben soll, ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Anlass für das Gewaltschutzzentrum, ein engmaschigeres Sicherheitsnetz zu fordern.

Eifersucht war laut Polizei das Motiv für die Bluttat im Grazer Bezirk Wetzelsdorf - mehr dazu in Beziehungsstreit: Frau verblutet, Mann geständig (19.6.2017). Schon mehrmals war die Polizei in der Wohnung der beiden eingeschritten, weil der Mann gewalttätig geworden war.

Rund 900 Betretungsverbote pro Jahr

Erst im Mai wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen - zum wiederholten Male. Kein Einzelfall, heißt es vom Gewaltschutzzentrum und Polizei: Jedes Jahr werden in der Steiermark rund 900 Betretungsverbote ausgesprochen, fast immer gegen Männer und in 15 Prozent der Fälle zum widerholten Mal. ´

Frau hält die Tür vor einem gewaltbereiten Mann zu

ORF.at/Christian Öser

Zwei Prozent der Gefährder sind laut Gewaltschutzzentrum Hochrisikofälle

Kommt die Polizei zu Familienstreitigkeiten, wird zunächst eine sogenannte Gefahrenprognose erstellt, inwieweit Familienmitglieder gefährdet sind: „Es muss noch keine strafbare Handlung vorliegen, es muss kein Gewaltdelikt passiert sein. Allein die Möglichkeit einer Gefährdung reicht, damit der Polizist ein Betretungsverbot aussprechen kann“, erklärt Jürgen Haas von der Landespolizeidirektion Steiermark.

Kontrollen binnen der ersten drei Tage

Das Betretungsverbot gilt 14 Tage und kann nochmals um weitere zwei Wochen verlängert werden, wenn die Frau bei Gericht um eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt ansucht. Diese kann für sechs Monate ausgesprochen und bei entsprechender Gefährdung verlängert werden. In 30 Prozent der Fälle wird das in Anspruch genommen.

Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird von der Polizei binnen der ersten drei Tage kontrolliert. Hält sich der Mann in der Wohnung auf, zählt das auch für die Frau als eine Verwaltungsübertretung.

Gewisses Zeitfenster besonders gefährlich

Das Betretungsverbot sei laut Marina Sorgo vom Gewaltschutzzentrum Steiermark, das Opfer häuslicher Gewalt betreut, ein gutes Instrument: Bei Wiederholungsfällen würde sie sich Fallkonferenzen mit Polizei und Staatsanwaltschaft wünschen, um weitere Maßnahmen zu treffen.

Die Erfahrung zeige, dass viele Gewalttäter in einem gewissen Zeitfenster besonders gefährlich seien - „und da ist es notwendig, genau in diesem Zeitfenster die Sicherheit zu erhöhen. Da kann einerseits sein, dass es notwendig ist, eine U-Haft zu verhängen, das kann sein, dass es notwendig ist, diese Frau auch wirklich in Sicherheit zu bringen - ins Frauenhaus oder woanders hin - und gleichzeitig auch mit dem Gefährder zu arbeiten“, so Sorger.

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