AK: Viele Anfragen nach Air-Berlin-Flugstopp
Denn einige der Fluggäste haben bereits Angebote für eine Alternative erhalten - allerdings oft verbunden mit Änderungen der Flugzeiten, des Abflugorts oder der Flugstrecke. Ob das betreffende Ersatzangebot akzeptabel ist, muss jeder Passagier für sich selbst entscheiden.
Unterstützung für Betroffene:
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie sich bei der AK an konsumentenschutz@akstmk.at oder 05/7799-2396 wenden.
Recht auf vollständige Rückzahlung
Grundsätzlich sollten den Betroffenen dadurch keine Mehrkosten entstehen, so die AK. Neben der Umbuchung auf eine Beförderung besteht auch die Möglichkeit, einer vollständigen Rückzahlung. Das ist rechtlich in einer EU-Verordnung festgelegt.
Sollte man erst innerhalb von 14 Tagen vor einem Ausfall der planmäßigen Abflugzeit verständigt werden, hat man darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung. Dies jedoch nur, wenn keine andere Beförderung angeboten wird, die nur geringfügig von den ursprünglichen Flugzeiten abweicht (ein bis zwei Stunden frühere Abflugzeit, zwei bis vier Stunden spätere Ankunftszeit).