Mordversuch an Ex-Freundin: Lebenslange Haft

Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin ist am Mittwoch ein 36-Jähriger in Graz vor Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dass die Frau überlebt hat, bezeichnete ein Sachverständiger als „medizinischen Lotto-Sechser.“

Im Jänner hat der Mann seine Ex-Freundin durch elf Messerstiche schwer verletzt. Der Deutsche war in ihre Wohnung gestürmt, nachdem die Frau die Tür für die verständigte Polizei geöffnet hatte - die drei Beamten konnten sie nicht schützen.

Schuldspruch und lebenslange Haft

Am Mittwoch wurde der Mann im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes von einem Geschworenensenat für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. „Es ist nur einem Glücksfall zu verdanken, dass die Frau noch lebt“, begründete die Richterin die hohe Strafe.

„Medizinischer Lotto-Sechser für das Opfer“

Zuvor hatte der medizinische Sachverständige Fotos vom malträtierten Körper der jungen Frau gezeigt: Elf Messerstiche hatten Arme, Beine, Bauch und Rücken verletzt - vier davon waren lebensgefährlich.

Dass die 26-Jährige wieder gesund wurde, bezeichnete der Sachverständige als „medizinischen Lotto-Sechser für das Opfer“. Der letzte Stich war durch die Hand gegangen, das Messer konnte erst im Spital entfernt werden. Möglicherweise konnte die Frau mit der Hand einen Stich ins Herz abwehren, der Brustbereich wurde jedenfalls getroffen.

„Explosionsartiges Geschehen“

Der Ankläger sprach von einem „explosionsartigen Geschehen“ und forderte eine Strafe „im obersten Bereich“. Verteidiger Manfred Rath sprach von „zarten Stichen“, die bewiesen, dass es nie eine Mordabsicht gegeben habe. Die Waffe sei „eher ein Jausenmesser als eine Stichwaffe“ gewesen, so der Anwalt in seinem Schlussplädoyer.

Die Geschworenen entschieden jedoch, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord handelte. Weil er mehrmals randaliert und dabei Beamte verletzt hatte, wurde der Angeklagte auch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt.

Eifersucht als Motiv

Am Dienstag war der Prozess angelaufen. Dabei hatte der Angeklagte immer wieder betont, er habe das 26-jährige Opfer nicht töten, sondern „bestrafen“ wollen - mehr dazu in Prozess wegen Mordversuchs an Ex-Freundin (20.6.2017). Er habe mit der eher losen Beziehung nicht umgehen können und sei immer wieder vor Eifersucht auf angebliche oder tatsächliche Liebhaber der Frau ausgerastet.