Taktile Leitlinien: Künftig wird gestraft
Taktile Leitlinien sind meist entlang von Gehsteigen vorhanden und helfen Sehbehinderten sich zurecht zu finden. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung stellt diese Linien mittlerweile unter besonderen Schutz und sieht auch Strafen vor. Die Stadt Graz startet vorerst einmal eine vierwöchige Aufklärungskampagne. Wer auch danach taktile Leitlinien zuparkt, wird zur Kasse gebeten.
Funktion der Linien oft unbekannt
Am Sonnenfelsplatz bei der Grazer Universität zeigen sich die Probleme besonders deutlich. Fahrräder, aber auch Mopeds und sogar die Sonnenschirme eines Gastgartens machen die Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderung unbenutzbar, so die Grazer Verkehrsstadträtin Elke Kahr (KPÖ). Sie geht aber in den wenigsten Fällen davon aus, dass es Absicht ist. „Ich glaube, dass es Uninformiertheit oder Gedankenlosigkeit ist. Viele wissen wahrscheinlich gar nicht, welche Funktion diese Leitlinien haben. Daher ist diese Kampagne so wichtig. Um wieder ins Bewusstsein zu rücken, dass es eine Orientierungshilfe für blinde Menschen ist.“
Schleifen auf Zweirädern als Vorwarnung
Das Verstellen von Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen sei aber kein Kavaliersdelikt, so Kahr. Vier Wochen lang will die Stadt jetzt aufklären, danach wird es Strafen geben. „Die ersten vier Wochen jetzt gibt es ein Frühwarnsystem. Das heißt, auf den Leitlinien abgestellte Fahrräder werden mit Schleifen versehen. Wenn es nach vier Wochen noch immer dort steht, dann gibt es Konsequenzen“, kündigt Kahr Strafen für Falschparken an. Wird ein Moped oder Fahrrad abgeschleppt, seien weitere 30 Euro fällig.
Strafen künftig auch in anderen Städten?
Leitlinien für sehbehinderte Menschen gibt es laut Landespolizeidirektion auch in anderen steirischen Städten, etwa in Leoben, Bruck oder Hartberg. Da die Straßenverkehrsordnung ein Bundesgesetz ist, sei auch dort künftig mit Konsequenzen zu rechnen.