Schwerer Betrug: Drei Jahre Haft für Mediziner

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs hat sich am Donnerstag ein Mediziner im Grazer Straflandesgericht verantwortet. Er wurde zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von den Vorwürfen, in dubiose Aktengeschäfte verwickelt gewesen zu sein und die Gesundheit Österreich GmbH geschädigt zu haben, wurde der Mann freigesprochen. Doch soll der international anerkannte Arzt, der vor seiner Pensionierung besonders in der Stammzellenforschung tätig war, mehr als ein Jahrzehnt lang Fördergelder von Pharmafirmen auf Konten geleitet haben, zu denen nur er Zugriff hatte.

„Nicht alles sauber, aber nicht gleich strafbar“

Er soll Verträge mit Pharmafirmen für Förderungen, Sponsoring und Unterstützungsleistungen unterzeichnet haben, obwohl er diese an den Klinikchef hätte weiterleiten müssen; er selbst war nicht befugt, derartige Verträge abzuschließen - mehr dazu in Betrugsverdacht: Spitzenmediziner teilgeständig (30.5.2017). „Es ist nicht alles sauber, aber nicht gleich strafbar“, meinte Anwalt Harald Christandl zu der Vorgangsweise, dass der Abteilungsleiter seine Befugnisse überschritten hatte.

Weiters soll der Mediziner den Vertragspartnern Konten genannt haben, die zwar den Namen der klinischen Abteilung trugen, jedoch ihm privat gehörten. „Er hat das Geld nicht für Studien verwendet, sondern selbst verspekuliert“, war der Staatsanwalt überzeugt.

Außergerichtliche Einigung mit Med-Uni Graz

Insgesamt sollen 800.000 Euro Schaden entstanden sein, der Angeklagte war geständig - mehr dazu in Betrug: Grazer Mediziner legte Geständnis ab (1.6.2017). Mit der Med-Uni Graz hatte sich der Arzt übrigens wenige Tage vor dem Prozess außergerichtlich geeinigt und 600.000 Euro Schadenersatz bezahlt.

Nicht schuldig fühlte er sich, bei der Gesundheit Österreich GmbH 144.000 Euro Schaden in Zusammenhang mit dem Stammzellenprojekt verursacht zu haben. Ebenso wenig beim dritten Anklagepunkt, der Spekulation mit gefälschten Aktien, denn hier sei er selbst Opfer geworden, betonte der Arzt. In Bezug auf beide Fakten erfolgte ein Freispruch.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat wertete die Sache mit den Forschungsgeldern als schweren gewerbsmäßigen Betrug und verurteilte den Mediziner zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.