Mutmaßliche Neonazis in Graz verurteilt

Zwei mutmaßliche Neonazis sind am Montag - noch nicht rechtskräftig - im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Der Haupttäter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, der Zweitangeklagte zu zehn Monaten bedingt.

Den Männern wurde vorgeworfen, in mehreren Sozialen Netzwerken und einschlägigen Foren rechtes Gedankengut und entsprechende Bilder gepostet zu haben. Außerdem sollen sie nationalsozialistische Parolen in der Straßenbahn und auf der Straße gegrölt haben. Bei der Verhandlung vor einem Geschworenensenat in Graz zeigten sich beide geständig.

Angeklagter zwölfmal vorbestraft

Der erste Angeklagte, ein 33-jähriger Südsteirer, wies bereits zwölf großteils einschlägige Vorstrafen auf. Als „einen Neonazi, wie er im Buch steht“, bezeichnete ihn der Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Der Angeklagte hatte in verschiedenen Netzwerken das Pseudonym „Rene Ostmark“ verwendet. Er postete unter anderem sein Bedauern, dass eine rechtsradikale Bande aufgelöst wurde: „Bleibt standhaft, Kameraden. Der Sieg wird unser sein“, schrieb er im Internet.

Der zweite Beschuldigte ist ein 26 Jahre alter Mann aus Bayern. Gemeinsam fuhren die Männer im Sommer 2015 in Graz mit der Straßenbahn nach Eggenberg. Sie sollen betrunken gewesen sein und die anderen Fahrgäste mit Parolen wie „Sieg Heil“ und „Ihr werdet alle sterben wie die Juden“ belästigt haben. In einem Gasthaus ging der Lärm weiter - bis schließlich die Polizei kam, die von den beiden als „Drecksjuden“ bezeichnet wurde.

„Wollte dazugehören“

„Was fehlt Ihnen im Leben, dass Sie zu einer nationalsozialistischen Gruppe dazugehören wollen?“, fragte Richterin Elisabeth Juschitz. „Mir fehlt gar nichts. Ich war jung und wollte dazugehören“, lautete die immer wiederkehrende Antwort. Aus diesem Grund habe er sich vermutlich auch einen deutschen Soldaten mit Gasmaske und Pistole auf die Brust und den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ auf den Unterschenkel tätowieren lassen, beschrieb der Ankläger.

„Die Dummheit stirbt nicht aus“

Der Anwalt des Südsteirers meinte, man solle nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Sein Mandant habe „nur einige wenige Einträge“ gepostet. „Das gehört sich nicht, aber wir haben hier keine Anklage auf Mord und Totschlag“, versuchte der Verteidiger zu relativieren. Der Anwalt des Zweitangeklagten ergänzte, „die Dummheit stirbt nicht aus“. Außerdem befand er, das Verbotsgesetz sei ein „Anachronismus“ - also überholt -, denn schließlich „haben wir nicht April 1945“.

Der Staatsanwalt verlangte vom Erstbeschuldigten, sofort die noch existierenden Accounts zu löschen. „Ich klage Sie sonst nächste Woche wieder an, mir ist das nicht zu blöd“, stellte er in aller Deutlichkeit klar. Am Montagnachmittag wurde das Urteil verkündet: Der Haupttäter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, während der Zweitangeklagte mit zehn Monaten bedingt davonkam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.