Urteil gegen Murkraftwerks-Gegner gefallen

Im Prozess gegen Murkraftwerk-Gegner, die sich wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu verantworten hatten, sind am Mittwoch zwei der sieben Angeklagten in Graz zu Geldstrafen verurteilt worden.

Vor dem Gericht hatte sich Mittwochfrüh eine kleine Gruppe von Sympathisanten versammelt, die die Beschuldigten begleitete. Die sieben Angeklagten im Alter von 28 bis 47 Jahre sind bis auf einen alle mehr oder weniger ohne Beschäftigung und haben nicht mehr als 500 Euro Einkommen. Sie mussten sich wegen Nötigung, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.

Treffen nach Facebook-Aufruf

Nach einem Facebook-Aufruf waren in diesem Februar mehr als 100 Menschen am Baugelände des Murkraftwerks zusammengekommen, als die Arbeiten mit der Rohdung von Bäumen am Ufer begannen. Laut Staatsanwältin sollen sie dort Steine gegen einen Bagger geworfen und am Zaun gerüttelt haben, bis dieser umfiel - „und das Gelände gestürmt wurde“.

Vor Gericht gaben die Beschuldigten zu, am Zaun gerüttelt zu haben - die Handverletzung des Security-Mitarbeiters sei jedoch passiert, „weil er patschert in den Zaun gegriffen hat“, so eine der Verteidigerinnen. Eine andere Anwältin betonte, das wäre nicht passiert, wenn er Handschuhe getragen hätte.

„Ich habe schon gedrückt“

„Haben Sie gegen das Gitter gedrückt?“, fragte die Richterin eine der Angeklagten, eine Studentin. „Ich habe schon gedrückt“, gab sie zu, sie habe aber „gar nichts gedacht, nur gesehen, dass die Bagger schon zu arbeiten beginnen“. Eine andere Beschuldigte meinte auf die Frage, ob sie daraus etwas gelernt habe: „Ich werde mein Demonstrationsrecht weiter ausüben.“

Vorwurf ließ sich nicht erhärten

Ein Vertreter der Murkraftwerke bezifferte den Schaden pro Zaunsegment auf 35 Euro, zwei davon waren bei den Protesten zerstört worden. Der Verwurf der schweren Körperverletzung ließ sich nicht erhärten, auf den Videos war nicht einwandfrei die Schuld eines Demonstranten erkennbar.

Diversion in einem Fall

Also zeigte sich die Anklägerin mit der Diversion im Fall einer Studentin einverstanden, die Frau muss 800 Euro zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Vier Angeklagte waren auf den Videos gar nicht zu sehen, sie waren offenbar nicht unmittelbar am Zaunrütteln beteiligt gewesen.

Nur zwei Männer, die eindeutig identifiziert werden konnten, wurden verurteilt: Der eine muss 2.880 Euro zahlen, der zweite 960 Euro. Die Verurteilten gaben ebenso wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.