Nebenbuhler niedergestochen: Prozess

In Graz ist am Montag ein 43-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht: Er hatte im Oktober 2015 den Liebhaber seiner Frau durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Der Angeklagte sprach von einem „Unfall“ aus Notwehr.

Der Fall wurde bereits einmal verhandelt: Im Vorjahr war der angeklagte Nigerianer wegen Mordversuchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden - mehr dazu in Zwölf Jahre Haft für versuchten Mord (15.9.2016). Wegen eines Formalfehlers hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil auf, daher muss der Prozess noch einmal aufgerollt werden.

Der 43-Jährige ist seit 2001 in Österreich, lernte hier eine Frau kennen und heiratete sie; das Paar bekam zwei Kinder. Sie zogen für kurze Zeit nach Südafrika, dann lebte die Ehefrau mit den Kindern meist allein in Graz. In dieser Zeit lernte sie einen Landsmann ihres Mannes kennen „und begann mit ihm eine Beziehung“, so der Staatsanwalt. Der Freund kam immer wieder, auch wenn der Ehemann zuhause war.

Anklage: „Er wollte ihn töten“

Am 21. Oktober 2015 eskalierte die Situation: Die Familie war gerade beim Weggehen, als der 43-Jährige noch einmal in die Wohnung zurückkehrte und dort plötzlich seinem Nebenbuhler gegenüber stand. Laut Ankläger soll er gesagt haben, er habe lange auf diesen Moment gewartet; dann ging er nach der Version des Staatsanwalts mit einem Messer auf ihn los und „versetzte ihm einen wuchtigen Stich in den Bauch“. Es kam zu einem Darmaustritt, was das Opfer jedoch nicht sofort bemerkte, da es auch noch zwei Stiche ins Gesicht erhielt. „Er wollte den Kontrahenten aus der Welt schaffen, er wollte ihn töten“, zeigte sich der Ankläger beim ersten Verhandlungstag am Montag überzeugt.

Angeklagter: „Es war ein Unfall“

„Es gab keinen Plan und keine Absicht, es war ein Unfall“, beteuerte dagegen der Angeklagte, der sich nicht schuldig fühlte: Der Mann sei seinerseits mit einem Messer auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt und auf diese Weise den anderen verletzt. Das Opfer konnte durch eine Notoperation gerettet werden und lebt mittlerweile wieder mit der Frau des Angeklagten. Was es ein Urteil gibt, steht noch nicht fest.