Grazer Autokratzerin: Fall vor Zivillandesgericht

Am Mittwoch ist der Fall der Grazer Autokratzerin vor dem Zivillandesgericht behandelt worden. Da sie nicht belangt werden konnte, hatte ein Anwalt im Namen geschädigter Autobesitzer die Republik Österreich geklagt.

Nachdem das Vermögen jener psychisch kranken Frau, die in Graz rund 1.000 Pkws zerkratzt hat, für Reparaturen aufgebraucht war, blieben die Opfer auf ihren Kosten sitzen - mehr dazu in Anwalt kämpft gegen Grazer Autokratzerin (30.10.2016).

Über das Projekt „Legal Clinic“ brachte der Grazer Rechtsanwalt Georg Eisenberger daher zusammen mit Studenten im Namen einer geschädigten Fahrzeugbesitzerin eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein. Beim Prozess am Mittwoch wurden alle Zeugen gehört - unter anderem auch ein Polizist, der eine ständige Überwachung der Frau wegen Personalmangels als unmöglich bezeichnete.

Der Staat in der Pflicht

Da die beschädigten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkflächen abgestellt waren, sei die Republik Österreich laut dem Anwalt in der Pflicht, genug Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Frau nicht noch weitere Autos zerkratzt.

Zerkratzes Auto

ORF

Immer wieder hinterließ die psychisch Kranke ähnliche Kratzspuren an mittlerweile rund 1.000 Autos

Über eine Gesetzesänderung oder die Möglichkeit, über den Zivilrechtsweg, Schadenersatz zu bekommen, will der Anwalt nun in einem Musterverfahren eine Lösung finden. Eine Lösung, durch die es auch nicht zur Selbstjustiz kommen soll.

„Alles offen“

„Manchen Opfern wurde das Auto schon drei Mal zerkratzt. Danach hatten die Frau und ihre Sachwalterin schon Drohungen bekommen“, wie Eisenberger fürchtete. Wie Eisenberger gegenüber der APA schilderte, geht er von einem Urteil in zwei bis drei Monaten aus - dabei sei alles offen.