Fachverband springt für Andritz in die Bresche

Der Fachverband Metalltechnische Industrie springt für sein Mitgliedsunternehmen Andritz rund um geortete Vergehen gegen das Arbeitsrecht in die Bresche. Dem Andritz-Vorstand droht eine 22 Millionen-Verwaltungsstrafe.

Der Grazer Maschinenbauer Andritz AG führt derzeit einen Rechtsstreit mit der Republik: Es geht dabei um eine Verwaltungsstrafe gegen den Vorstand in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro - mehr dazu in Andritz wehrt sich gegen Millionenstrafe.

Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht

Die Strafandrohung resultiert aus Sicht des Verbandes aus einer falschen und unionsrechtswidrigen Auslegung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG). Der Fachverband hat daher schon heuer im März - noch vor Verhängung der aktuell scharf kritisierten Strafe gegen Andritz gemeinsam mit anderen Fachverbänden - Beschwerde bei der EU-Kommission gegen unionsrechtswidrige Aspekte des LSD-BG eingebracht.

"Massive Missachtung des Unionsrechts

„Der Fachverband sieht in dem Gesetz selbst, als auch in der Auslegung seitens der österreichischen Behörden eine unmittelbare massive Missachtung des Unionsrechts“, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. „Obwohl in den Materialien zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ausdrücklich erklärt wird, dass mit diesem Gesetz keinesfalls die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt oder beeinträchtigt werden soll, zeigt der Fall Andritz, dass dies sehr wohl der Fall ist und damit insbesondere die Beauftragung von externen Dienstleistern praktisch unmöglich gemacht wird.“

Auch das Transparenzgebot der EU werde durch die behördliche Auslegung des Gesetzes verletzt, so die Unternehmensvertretung.

Vorwurf der Umdeutung

Im aktuellen Vorgehen gegen Andritz würde die Behörde einen Werkvertrag in eine Arbeitskräfteüberlassung umdeuten. „Das durch das Kumulationsprinzip exzessiv überhöhte Strafausmaß von 22 Millionen Euro (bei einer Auftragshöhe von nur 7 Millionen) zeigt, dass hier jegliche Relation verloren gegangen ist“, heißt es von der Unternehmensvertretung.

Aus Sicht von Fachverbandsobmann Christian Knill fehlt es an Rechtssicherheit: „Wenn ein Strafausmaß derartige Dimensionen erreicht, werden sich die Unternehmen sukzessive vom österreichischen Markt zurückziehen. Das Gesetz in der aktuellen Form behindert vernünftiges unternehmerisches Handeln, schadet dem Standort und gefährdet Arbeitsplätze.“

Folgen eine Explosion

Im März 2014 beschädigte eine Explosion im steirischen Zellstoffwerk Pöls einen Laugenkessel. Den Zuschlag für die Erneuerung erhielt Andritz, der Montage-Auftragswert belief sich auf 7 Mio. Euro. Der Konzern vergab den Pauschalauftrag an eine Montagegesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte beschäftigte. Ende 2016 erhielten dann die vier Andritz-Vorstände eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte.

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