Air Berlin Pleite trifft auch steirische Kunden
Die deutsche Fluglinie Air Berlin geriet schon 2016 in eine finanzielle Schieflage. Nun schlitterte die Airline auch offiziell in die Insolvenz. Mehr dazu in Kredit sicher Betrieb für drei Monate. Heuer im Frühjahr war auch Graz von den Einsparungen der Fluglinie betroffen. Die Direktverbindung nach Berlin wurde eingestellt. Mehr dazu in Berlin-Flug gestrichen: Verluste für Flughafen Graz(25.5.2017). Daraufhin meldeten sich viele Passagiere bei der Arbeiterkammer. Mehr dazu in Viele Anfragen nach Air-Berlin-Flugstopp
APA/dpa/Christoph Schmidt
Passagiere haben keine guten Karten
Wer jetzt noch Forderungen offen hat, muss diese nun ins Insolvenzverfahren einbringen, sagt Herbert Erhart vom steirischen Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. „Da wir in der Steiermark von der Einstellung der Fluglinie mit Anfang Juni massiv betroffen waren, sind sehr viele unserer Interventionsakten noch nicht abgeschlossen und da sieht es für die betroffenen Fluggäste schlecht aus, weil die Ansprüche nur mehr im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.“
20 offene Forderungen beim Konsumentenschutz
Wann genau man die Rückzahlungen bzw. einen Teil davon erhält, sei derzeit noch nicht abzusehen, sagt der steirische Konsumentenschützer. Das Insolvenzverfahren läuft gerade erst an. Allein in Graz verzeichnet der Konsumentenschutz jedoch noch 20 offene Forderungen. Sie könnten mindestens ein halbes Jahr auf ihre Rückzahlungen warten müssen, sagt der Experte. Garantie auf Schadenersatz gebe es aber keine. Für alle, die in naher Zukunft mit Air Berlin fliegen, gilt: „Hier raten Experten dazu, dass bei Flügen, die in den nächsten Tagen oder wenigen Wochen stattfinden, Passagiere versuchen sollen diese Flüge anzutreten.“
Bei langfristigen Buchungen gilt Rücktrittsrecht
Kunden, die im Dezember oder gar nächstes Jahr einen Flug gebucht haben, können und sollen laut Konsumentenschutz von ihrem Vertrag zurücktreten. Air Berlin sei hier zur Rückzahlung der Kosten verpflichtet, sagen deutsche Luftfahrt-Rechtsexperten. Jedoch müssten auch diese Forderungen ebenfalls ins möglicherweise langwierige Insolvenzverfahren eingebracht werden.