Frist für NR-Wahlvorschläge endet

Am Freitag endete für die Parteien die Frist, ihre Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde einzubringen. In der Steiermark werden am 15. Oktober maximal zehn Parteien und Listen antreten.

Am 18. August ist die Deadline für die Parteien - bis dahin müssen sie die Wahlvorschläge eingebracht haben. Wie viele Listen und Parteien antreten beeinflusst auch die Größe des Stimmzettels, berichtete Manfred Kindermann Leiter der Landeswahlbehörde: „Wir haben schon im Vorfeld ungefähr erahnen müssen wie viele Listen antreten werden, weil wir müssen ja die Größe des Stimmzettels auch davon abhängig machen, wie viele Parteien kandidieren.“

Maximal zehn Parteien und Listen

Kindermann bestätigte, dass bei der Wahl im Oktober maximal zehn Parteien und Listen antreten. Neben den Parteien, die im Landtag vertreten sind, werden unter anderem auch die Neos, die Freie Liste Österreich des Salzburgers Karl Schnell sowie Roland Düringer mit seiner Partei GILT antreten.

Die Landeswahlbehörde überprüft nun, ob alle Wahlvorschläge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Am 23. August folgt der Beschluss - dann können auch die Stimmzettel gedruckt werden.

Wahlprobleme werden nicht erwartet

Mit Pleiten, Pech und Pannen wie nach der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai des Vorjahres rechnet Manfred Kindermann nicht. Seit damals wird österreichweit gegen knapp 250 Wahlbeisitzer wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung ermittelt - Anklagen gibt es noch keine.

„Das heißt im Sinne der Unschuldsvermutung müssen und können wir auch ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass diese Personen nicht vorbelastet sind und dementsprechend natürlich auch die Tätigkeiten von Mitgliedern einer Wahlbehörde ausüben können“, sagte Kindermann. Viele der Wahlbeisitzer werden daher auch bei der kommenden Nationalratswahl zum Einsatz kommen, so der Leiter der Landeswahlbehörde.

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