Schächtungen: Ägyptische Gemeinde kritisiert
Der Brief der Landesveterinärdirektion an die steirischen Schafbauern sorgt bereits für Aufregung. Der Inhalt: Besteht der Verdacht, dass Tiere - verbotenerweise - geschächtet werden, dürfen sie von den Schafbauern nicht verkauft werden - mehr dazu in Schächtungen: Aufregung um Behördenbrief.
Vor allem eine Formulierung sorgt für Aufregung
Jetzt hat sich die ägyptische Gemeinde dazu zu Wort gemeldet - und zwar mit Kritik. Konkret sorgt eine Formulierung in dem Brief für Aufregung. Nämlich jene, dass Schafe nicht an Personen verkauft werden dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Tiere geschächtet werden sollen.
„Man will Muslime als nicht gesetzestreu hinstellen“
Das kritisierte Soleiman Ali, der Präsident der ägyptischen Gemeinde: „Ich meine Generalverdacht damit, das heißt quasi, alle Muslime folgen den österreichischen Gesetzen nicht, mit diesem Schreiben will man das zum Ausdruck bringen. Und man will die Muslime als nicht gesetzestreu hinstellen.“
Formulierung nicht ganz glücklich
Bei der Landesveterinärdirektion hieß es dazu, keinesfalls sei eine Diskriminierung von Muslimen beabsichtigt gewesen, die Formulierung sei aber vielleicht nicht ganz glücklich gewählt.
Die Landesveterinärdirektion hat mehrere Informationsschreiben rund um das sogenannte Kurban-Fest Anfang September verschickt - an die Landwirtschaftskammer, die Polizei, die Amtstierärzte und an die Bezirksverwaltungsbehörden, die das Schreiben ihrerseits an die Schafbauern, die mehr als zwanzig Schafe halten, weitergegeben hätten, sagte Peter Wagner von der Veterinärdirektion.
„Mitschuldigmachen verhindern“
Man wollte alle Beteiligten informieren, dass Schächtungen laut Tierschutzgesetz verboten sind. Und es sei auch verboten, jemandem Räume zur Schächtung zur Verfügung zu stellen. Es sei bekannt, dass zum islamischen Opferfest Personen muslimischen Glaubens häufig Schafhaltungs- und Schlachtbetriebe diesbezüglich aufsuchen, heißt es in dem Brief. „Die Intention war zu verhindern, dass Landwirte sich mitschuldig machen könnten, wenn jemand eine illegale Schächtung vornimmt“, so Peter Wagner.