Telekom: Schönegger-Urteil aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen den Grazer Nationalratsabgeordneten Bernd Schönegger (ÖVP) im Rahmen des Telekom-Prozesses aufgehoben. In dem Verfahren ging es um illegale Parteienfinanzierung.

„Aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht für Strafsachen Wien verwiesen“: Zu diesem Schluss kommt der OGH in der Causa Telekom, der damit der Nichtigkeitsbeschwerde stattgab und auch einer Empfehlung der Generalprokuratur folgte. Der OGH ortet bei der Verurteilung Schöneggers eine falsche rechtliche Beurteilung des Erstgerichts, der Fall um die angeblich illegale Parteienfinanzierung im Umfeld der Grazer Volkspartei muss damit neu aufgerollt werden.

Vorwurf: Untreue

Schönegger musste sich gemeinsam mit Ex-Telekom-Chef Rudolf Fischer, Ex-Telekom-Manager Michael Fischer und drei weiteren Angeklagten vor dem Wiener Landesgericht wegen der Untreue durch illegale Wahlkampffinanzierung der ÖVP Graz im Jahr 2008 verantworten - mehr dazu in TA-Affäre: Schönegger-Anklage fix (15.1.2016) und TA-Affäre: Schönegger angeklagt (16.12.2015).

Stets bestritten

Im Prozess ging es um rund 120.000 Euro: Die sollen über eine frühere Telekom-Austria-Tochter an eine Wahlkampfagentur der Grazer Volkspartei geflossen sein - mehr dazu in TA-Spende: Rechnung soll ÖVP-Schönegger belasten (5.2.2015). Michael Fischer war einst „Head of Public Affairs“ bei der Telekom und ÖVP-Mitarbeiter, Schönegger ist auch Geschäftsführer der Grazer ÖVP. Die Angeklagten haben die Vorwürfe stets bestritten - mehr dazu in TA-Spende: Schönegger weist Vorwürfe zurück (17.3.2014) und in Immunität von Schönegger aufgehoben (27.3.2014).

Der Politiker wurde schließlich von einem Schöffensenat wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingt verurteilt, zwei weitere Angeklagte hatten neun bzw. drei Monate auf Bewährung erhalten - mehr dazu in ÖVP-Abgeordneter Schönegger verurteilt (wien.ORF.at, 7.6.2016).

Anwälte sehen sich bestätigt

Diese Urteile wurden nun aufgehoben - und Schöneggers Anwalt Roland Kier fühlt sich bestätigt: „Der Oberste Gerichtshof hat eigentlich das entschieden, was relativ klar auf der Hand war, dass das Erstgericht angenommen hat, was hier stattgefunden haben soll, das ist jedenfalls keine strafbare Handlung.“

Auch Johannes Zink, Anwalt der Werbefrau, deren Verurteilung ebenfalls gekippt wurde, erläutert den Knackpunkt der OGH-Entscheidung: „Die unmittelbaren Täter, die eigentlich angeklagt waren von der Staatsanwaltschaft, wurden freigesprochen, und es wurden nur Beitrags- und Bestimmungstäter verurteilt, und so ist das in der österreichischen Gesetzgebung nicht vorgesehen.“

Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden - der OGH empfiehlt in seiner Entscheidung dem Erstgericht zu prüfen, ob in der Causa nicht schwerer Betrug vorliegt.